Die Fluggesellschaft Swiss entliess 2021 während der Covid-Pandemie 150 Crewmitglieder, die sich nicht impfen lassen wollten. Zu Recht, entschied ein Gericht.
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Eine Flugbegleiterin der Swiss. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Corona-Pandemie wurden 150 Swiss-Crewmitglieder entlassen.
  • Die betroffenen Angestellten hatten die Impfung verweigert.
  • Ein Gericht hat nun die Klagen von ungeimpften Swiss-Angestellten abgewiesen.
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Das Bezirksgericht Bülach ZH hat die Klagen von mehreren ungeimpften Swiss-Angestellten abgewiesen. Vier Crewmitglieder gingen rechtlich gegen ihre Entlassung wegen der verweigerten Covid-Impfung vor.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA gab der Gerichtspräsident am Mittwoch die Abweisung der Klagen bekannt. Die begründeten Urteile dürften erst Ende November versendet werden. Nähere Angaben zu den Entscheiden gab es deshalb noch keine.

150 Crewmitglieder wurden entlassen

Rund 150 Crewmitglieder wurden entlassen, weil die Swiss Ende 2021 die Impfpflicht einführte und diese Angestellten die Impfung verweigerten. Die Fluggesellschaft begründete die Kündigungen damit, dass die Angestellten in andere Länder einreisen müssten.

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Flugzeuge der Swiss am Flughafen Zürich. - keystone

Ein Impfobligatorium war im Gesamtarbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen vorgesehen. Umstritten war am Prozess Ende April, ob diese Bedingungen bei Covid zutrafen. Für die Anwältin der Swiss war klar, dass die Klägerinnen gegen den Vertrag verstiessen.

Die Gegenseite verwies hingegen darauf, dass die Impfung Ansteckungen nicht verhindern könne. Die Anwältin der Klägerinnen hielt zudem fest, dass 97 Prozent der Crew ohnehin geimpft gewesen seien. Sie stellte deshalb infrage, ob das Obligatorium nötig war.

Kritik: Nur zwei Flugziele verlangten Impfung

Die Lufthansa und andere Fluggesellschaften hätten kein Obligatorium eingeführt. Von 110 Flugzielen hätten nur zwei ein solches für Kabinenpersonal gefordert.

Die Swiss argumentierte wiederum mit der Aufrechterhaltung des Einsatzplans. Die Einreisebestimmungen hätten sich immer wieder geändert.

Die entlassenen Angestellten forderten die Zahlung von je sechs Monatslöhnen wegen der aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Kündigung. Die vier Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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