Zürcher Hunde wildern erneut junges Reh
In Meilen ZH ist schon wieder ein Reh von einem Hund gerissen worden. Dem Hund droht der Abschuss. Er kann aber nicht mittels DNA-Analyse ermittelt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Wald von Meilen ZH wildern Hunde seit dem Sommer immer wieder Rehe.
- Heute Morgen hat eine Spaziergängerin erneut ein zerfleischtes Jungtier gefunden.
- Den Verursachern droht der Abschuss, für eine DNA-Analyse war es aber schon zu spät.
Ein schrecklicher Anblick bot sich heute Morgen einer Spaziergängerin im Naturschutzgebiet Stollenwies bei Meilen ZH. Gegen 9.30 Uhr fand sie am Wegrand ein totes Reh, übersät von Kampf- und Schleifspuren.
Sie verständigte den Jagdaufseher, der sich sicher ist: Das Tier wurde «auf brutalste Weise» von einem Hund getötet.
Hunde-DNA wird gesammelt
Normalerweise erstellt das Forensische Institut Zürich bei einem Wildriss durch Hunde ein DNA-Profil, um den Verursacher ausfindig zu machen.
Denn: Hunde, die wiederholt wildern, dürfen von Jägern abgeschossen werden. Erst im Oktober schlug die Jagdverwaltung Zürich Alarm, nachdem innert kurzer Zeit drei Rehe ebenfalls auf dem Gemeindegebiet von Meilen ZH von Hunden gewildert wurden.
Doch für die Feststellung des DNA-Profils war es in diesem Fall zu spät: Weil der Todeszeitpunkt des Tiers wohl zwischen 6 und 7 Uhr morgens liegt und seither offenbar zahlreiche andere Hunde an dem Tier geschnuppert hatten, kann der Täter-Hund nicht mehr ausgemacht werden.
Vielschichtige Probleme mit Hunden
Im Winter bewegen sich die Rehe in Familien, in der Jägersprache auch «Sprünge» genannt. Da das Nahrungsangebot im Winter sehr klein ist, leben die Tiere in dieser Zeit von ihren Fettreserven, welche sie ich im Sommer angelegt haben. Durch den zusätzlichen Stress von wildernden beziehungsweise nicht angeleinten Hunden brauchen die Tiere unnötige Energie und haben so grösste Mühe, durch den Winter zu kommen.
Die Jagdaufseher betonen, dass Hunde im Wald an der Leine zu führen sind, um die Wildtiere zu schonen und einen Zwischenfall zu vermeiden. Ähnliche Vorfälle sind aus der ganzen Schweiz bekannt.
Sollte es trotzdem passieren, ist es die Pflicht jedes Hundehalters, die Polizei oder den zuständigen Jagdaufseher zu verständigen. Zumindest in Zürich funktioniert das aber nur bedingt: Die kantonale Jagdverwaltung geht von einer höheren Dunkelziffer aus, als nur die vier zuletzt gefundenen Tiere.