Zürcher Hündeler klagen über neuen Rottweiler-«Test»
Seit Anfang Jahr gilt im Kanton Zürich ein Rottweiler-Verbot. Wer bereits einen besitzt, braucht eine Bewilligung, die unter Hündelern für Kritik sorgt.

Das Wichtigste in Kürze
- Zürcher Rottweilerhalter müssen bis Ende Juni einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen.
- Bislang sind dieser Pflicht erst sechs von 350 Besitzern nachgekommen.
- Von Hündelern und auch von juristischer Seite gibt es Kritik am Vorgehen des Kantons.
Nach mehreren Beissvorfällen hat der Zürcher Regierungsrat reagiert. Seit Anfang Jahr dürfen Rottweiler nicht mehr gekauft oder eingeführt werden. Gleiches gilt für Mischlinge der Rasse.
Tiere, die bereits im Kanton sind, müssen das Gebiet zwar nicht verlassen. Sie brauchen aber eine Bewilligung. Genau diese Hürde sorgt nun bei den Hundehaltern für Unmut, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Denn die Hündeler müssen unter anderem einen langen Fragebogen ausfüllen. Dieser wird vom Veterinäramt ausgestellt und umfasst nicht weniger als zwölf Seiten.
Unter anderem werden Dinge abgefragt wie die Herkunft des Hundes, die Anzahl und Länge der Spaziergänge sowie Erziehungsmethoden. Dazu wird gefragt, welche Personen Kontakt zum Hund haben und in welcher Beziehung sie zum Besitzer stehen.
Also eine Art Test, die die Eignung der Halter überprüft.
Trainerin: Halter fühlen sich wegen «Test» in Privatsphäre verletzt
Stand Mitte Februar haben nur sechs von 350 Rottweiler-Haltern den ausgefüllten Bogen abgegeben. Allerdings bleibt ihnen auch noch bis Ende Juni Zeit.
Hundetrainerin Stefanie Ammann erklärt: «Viele sind völlig verunsichert.» Beispielsweise gebe es die Angst, dass ein unerwünschtes Beantworten der Fragen Konsequenzen hätte. «Gleichzeitig fühlen sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt», sagt Ammann.
Diese Angst hat eine anonyme Halterin, die der «Tages-Anzeiger» zitiert: «Wenn hinter jeder Frage das Risiko lauert, dass einem der Hund weggenommen wird, verunsichert das total.»
Auch Verwaltungsrechtler Elias Ritzi, Anwalt der Verbotsgegner, ist kritisch. Die Fragen würden einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen. Ein solcher müsse verhältnismässig sein.
Vor allem die erforderlichen Angaben über Kontaktpersonen sind heikel. «Da sind wir schnell im Bereich der Intimsphäre», so Ritzi.
Behörden verteidigen Fragebogen
Das Veterinäramt verteidigt gegenüber der Zeitung sein Vorgehen. Das Hundegesetz beinhalte klare Vorgaben für eine Haltebewilligung.
So muss beispielsweise überprüft werden, ob der Hund gehorcht oder ob der Besitzer genügend Fachkenntnisse hat. Für all diese Fragen dürfe man Daten erfassen und auswerten, heisst es.
Zudem betont das Veterinäramt, dass der Bogen bereits in ähnlicher Form bei anderen Hunderassen eingesetzt wurde. Er basiere auf einem anerkannten Wesenstest.