Mord

Zürcher Obergericht bestätigt Mord-Urteil gegen 78-Jährigen

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen heute 78-jährigen Mann des Mordes an einer knapp 87-jährigen Frau schuldig gesprochen.

Obergericht des kantons zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich am Hirschengraben in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Meilen ZH vom November 2021.

Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen heute 78-jährigen Mann des Mordes an einer knapp 87-jährigen Frau schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Beschuldigte hatte dieses angefochten und verlangte einen vollumfänglichen Freispruch. Er bestritt, etwas mit dem Tod der betagten Frau zu tun gehabt zu haben.

Nachdem der Gerichtspräsident Schuldspruch und Strafmass genannt hatte, wurde der Beschuldigte ausfällig. «Der braucht einen Psychiater», erklärte er lauthals. Was es denn noch zu erklären gebe - «Sie spinnen ja eh». Die Erklärung sei ihm «scheissegal».

Zuhanden von Anklage und Verteidigung führte der Gerichtspräsident dessen ungeachtet die mündliche Urteilsbegründung aus. Das Gericht sei zwar nicht von einem direkten Tötungsvorsatz ausgegangen, sagte er. Wer aber sein Opfer derart zugerichtet zurücklasse, der nehme dessen Tod in Kauf.

Dazu komme das äusserst brutale, skrupellose Vorgehen aus niedrigen Beweggründen - nicht erwischt zu werden nämlich. Damit handelte es sich für das Gericht klar um Mord, begangen mit Eventualvorsatz.

Im späteren Notruf sei zwar ein gewisses Bemühen um Rettung zu erkennen. Die Angaben seien aber «so irreführend» gewesen, dass es seine Schuld gewesen sei, dass die Sanitäter die Frau nicht gefunden hätten. Immerhin - ohne diese «halbbatzigen Bemühungen» wäre die Strafe höher ausgefallen.

Für die Staatsanwaltschaft war nur eine Mordanklage in Frage gekommen. Erstens aufgrund der Umstände, zweitens aber auch, weil Mord als schwerstes Tötungsdelikt erst nach 30 Jahren verjährt, und nicht schon nach 15 Jahren wie vorsätzliche Tötung.

Die Tat wurde schon vor fast 25 Jahren verübt, Anfang Juli 1997. Das Gericht hatte aufgrund er Gesamtheit der Indizien keine Zweifel, dass der Italiener damals in die Villa in Küsnacht ZH eindrang, um dort auf Raubzug zu gehen.

Als er von der fast 87-jährigen Hausbesitzerin überrascht wurde, schlug er sie auf brutalste Weise zusammen. Dann fesselte er sie mit Schuhbändeln und Stücken einer Wäscheleine und band sie an einer Türfalle fest. Die schwer Verletzte liess er liegen und flüchtete ohne Beute. Die Frau erlitt einen qualvollen Tod.

Etwas später meldete der Mann dem Notruf in gebrochenem Englisch undeutlich eine Adresse in Küsnacht, wo eine ältere Frau Hilfe benötige, sagte auch etwas davon, dass es um den See gehe. Eine Ambulanz rückte zwar aus, als aber niemand auf ihr Klingeln reagierte, gingen die Sanitäter wieder weg.

Die Tote wurde am folgenden Tag gefunden. Die Ermittler fanden DNA-Spuren unter anderem am Fesselungsmaterial, konnten dieses aber niemandem zuordnen. Erst nach einem Bijouterieüberfall 2016 in Thun gab es einen Treffer. Die Spuren konnten dem Italiener zugeordnet werden. Das Thuner Urteil von 2018 ist rechtskräftig. Die Zürcher Strafe ist eine Zusatzstrafe zu jener aus dem Kanton Bern.

In seiner Befragung hatte der Beschuldigte angegeben, er habe als damals 54-Jähriger mit der betagten Frau auf deren Wunsch eine Sado-Maso-Beziehung gehabt, für die sie ihn grosszügig entlöhnt habe. Die Vermögensverwalterin der Frau hatte allerdings keine entsprechenden Konto-Bewegungen festgestellt.

Diese Geschichte glaubte das Obergericht ebensowenig wie das Bezirksgericht. Dass eine fast 87-jährige Frau ein Sexualleben habe, sei durchaus möglich. Dass sie aber «ein derart sexverrücktes Leben» führe, wie der Beschuldigte erzählt habe, «das schliessen wir aus».

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