Zürcher Obergericht weist Verfahren zum Cum-Ex-Betrug zurück

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Zürich,

Das Zürcher Obergericht hat das Verfahren zum Cum-Ex-Betrug zurückgewiesen. Die anscheinende Befangenheit des ermittelnden Staatsanwalts ist der Grund dafür.

Obergericht des kantons zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich am Hirschengraben in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Erneut musste sich das Zürcher Obergericht dem Strafverfahren zum Cum-Ex-Betrug annehmen.
  • Die Entscheidung ist gefallen – es weist den Fall an die Vorinstanz zurück.
  • Der Staatsanwalt sei möglicherweise befangen, da er mehrere Fälle gleichzeitig behandelt.

Das Bezirksgericht Zürich wird sich erneut mit dem Strafverfahren wegen wirtschaftlichen Nachrichtendiensts im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Betrug befassen müssen. Das Zürcher Obergericht hat entschieden, den Fall an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Grund für die Rückweisung ist ein Anschein der Befangenheit beim zunächst in dieser Sache ermittelnden Staatsanwalt. Das teilte das Obergericht des Kantons Zürich am Freitag mit. Dies war bereits der Grund dafür, dass die Verhandlung vor dem Obergericht am 8. Dezember vergangenen Jahres kurz nach Beginn wieder abgebrochen wurde.

Neue Beweisabnahme durch die Vorinstanz

Der Anschein der Befangenheit beim Staatsanwalt hat dazu geführt, dass die erhobenen Beweise nicht gegen die Beschuldigten verwendet werden können. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, soll deshalb nun die Beweisabnahme wiederholen. Möglich ist auch, dass das Bezirksgericht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückweist.

Grund für mögliche Befangenheit des ursprünglich ermittelnden Staatsanwalts ist, dass er in mehreren Verfahren ermittelte. Parallel zum laufenden, behandelte er auch eine gegenseitige Strafanzeige des beschuldigten Rechtsanwalts.

Gegen den Entscheid des Obergerichts kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.

Prozess mit drei Beschuldigten

In dem Prozess gibt es drei Beschuldigte. Zwei davon sind ehemalige Mitarbeiter der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin, beim dritten handelt es sich um den deutschen Anwalt Eckart Seith.

Den beschuldigten ehemaligen Bank-Mitarbeitern wird vorgeworfen, sich an Anwalt Eckart Seith gewandt und ihm interne Dokumente zugespielt zu haben. Mit Hilfe dieser Dokumente soll Seith den milliardenschweren Drogerie-König Erwin Müller im Kampf gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin vertreten haben.

Mehrfaches Vergehen gegen das Bankengesetz

Als Gegenleistung sollten die beiden Bank-Mitarbeiter 1 Prozent des Prozess-Erlöses von 45 Millionen Euro erhalten. Das Bezirksgericht Zürich hatte Eckart Seith im April 2019 wegen Anstiftung zu Vergehen gegen das Bankengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage sprach es ihn frei.

Die Bank-Mitarbeiter erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe wegen Wirtschaftsspionage respektive ebenfalls eine bedingte Geldstrafe wegen Anstiftung zum Vergehen gegen das Bankengesetz.

Hintergrund des Verfahrens ist der so genannte Cum-Ex-Steuerbetrug. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliarden-Schaden.

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