Cum-Ex-Aufklärer: Wende im Prozess - Verhandlung abgebrochen
In der Schweiz stand ein deutscher Anwalt vor Gericht, weil er im Zusammenhang mit Cum-Ex-Steuerenthüllungen Spionage betrieben haben soll. Doch nun hat der Fall eine abrupte Wende genommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Aufarbeitung betrügerischer Cum-Ex-Steuergeschäfte gibt es im neu aufgerollten Prozess wegen Wirtschaftsspionage gegen den deutschen Anwalt und Aufklärer Eckart Seith eine abrupte Wende.
Das Obergericht in Zürich gab am Mittwoch Anträgen der Verteidiger statt und brach die Berufungsverhandlung ab.
Richter Rolf Naef sagte, die Ermittlungsergebnisse eines früher mit dem Fall befassten Staatsanwalts seien wegen Befangenheit nicht verwendbar. Darauf hatten die Verteidiger in den rund acht Jahre dauernden Ermittlungen bereits mehrfach, aber bislang vergeblich plädiert. Sie argumentierten, dass der Staatsanwalt gleichzeitig mit einer Klage gegen die Bank J. Safra Sarasin und mit einer Gegenklage der Bank gegen die Angeklagten beschäftigt war. Er habe aber nur Beweismittel gegen die Angeklagten, nicht die Bank gesammelt. Dem Gericht fehlte damit die Grundlage für den Prozess. Eine endgültige Entscheidung über den Fortgang des Prozesses stand zunächst noch aus.
Die Anklage stand im Zusammenhang mit einem der grössten Steuerskandale der Nachkriegszeit. Dabei geht es um betrügerische Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Anlagefonds sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten liessen.
Seith hatte in Ulm für einen deutschen Kunden der Schweizer Bank J. Safra Sarasin, der durch von der Bank vermittelte Cum-Ex-Geschäfte viel Geld verlor, Schadenersatz erstritten. Er legte in dem Prozess bankinterne Dokumente vor, die in Deutschland umfangreiche Cum-Ex-Ermittlungen auslösten. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sah in der Aushändigung der Dokumente aber Wirtschaftsspionage und hatte ihrerseits Seith und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank angeklagt.
Seith war in einem ersten Verfahren 2019 vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Es blieb aber ein Schuldspruch wegen Vergehen gegen das Bankengesetz. Die beiden Bankmitarbeiter wurden ebenfalls schuldig gesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagte waren in Berufung gegangen.