Der Oberjugendanwalt Zurkirchen spricht sich gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus.
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Gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts sprach sich der Zürcher Oberjugendanwalt Roland Zurkirchen aus. - Kanton Zürich

Der Zürcher Oberjugendanwalt Roland Zurkirchen hat sich gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen. Diese Forderung kommt laut Zurkirchen nur wegen «wenigen medienwirksamen Fällen» auf.

Er setze auf Weiterentwicklung statt Verschärfung, sagte Zurkirchen am Donnerstag vor den Medien in Zürich. Strafen wie eine Verwahrung würden bei Jugendlichen nichts bringen.

Schon heute könnten diese aber bis zum Alter von 25 Jahren in einer Massnahme behalten werden. Sollte es zu Anpassungen kommen, müsse die Jugendstrafrechtspflege als Expertin miteinbezogen werden und Teil der Lösung sein.

Probleme im System

Als aktuelle Probleme nennt Zurkichen das zunehmend jüngere Alter von Straftätern und die Verlagerung der Delikte ins Internet.

Er betonte aber, dass 85 Prozent der Fälle bei der Jugendanwaltschaft Bagatellen betreffen würden. 95 Prozent der Jugendlichen kämen gar nie mit dem Gesetz in Konflikt.

Zuletzt gerieten gleich mehrere Jugendliche im Kanton Zürich in die Schlagzeilen.

Kontroverse Fälle sorgen für Aufsehen

Ein 15-jähriger Islamist attackierte einen orthodoxen Juden mit einem Messer, zwei Minderjährige wurden in Zusammenhang mit Drohungen gegen die Zurich Pride verhaftet. Laut Medienberichten sollen auch diese einen islamistischen Hintergrund haben.

Einer der beiden ist wieder auf freiem Fuss und befindet sich in einer ambulanten Schutzmassnahme.

Der Oberjugendanwalt verwies auf die lange Erfahrung mit solchen Straftätern. So beschäftigte sich die Jugendanwaltschaft schon vor zehn Jahren mit zwei Geschwistern, die aus Winterthur zum «Islamischen Staat» nach Syrien reisten.

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