Zürcher Regierungsrat führt Maskenpflicht ab 4. Klasse ein
Schüler im Kanton Zürich müssen ab der 4. Klasse wieder Masken tragen. Dies gilt ab dem 1. Dezember.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Maskenpflicht an den Schulen ist vorerst bis zum 24. Januar befristet.
- Damit reagiert der Regierungsrat auf die steigenden Covid-19-Fallzahlen.
Ab dem 1. Dezember müssen Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich ab der 4. Primarschulklasse wieder Masken tragen. Die Maskenpflicht ist vorerst bis zum 24. Januar befristet. Der Zürcher Regierungsrat reagiert damit auf steigende Covid-19-Fallzahlen. Die Maskenpflicht an der Volksschule gelte auch für Lehrpersonen und alle weiteren dort beschäftigten Personen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.
Der Regierungsrat begründet den Schritt mit dem sprunghaften Anstieg der Covid-19-Fallzahlen in der Altersgruppe der 4- bis 11-Jährigen. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, die sich zum Teil noch nicht impfen lassen könnten, müssten daher weitere Schutzmassnahmen ergriffen werden.
Mit den Schutzmassnahmen an den Schulen sollen laut dem Regierungsrat nicht nur die weitere Verbreitung des Coronavirus eingedämmt, sondern auch ein möglichst uneingeschränkter Schulbetrieb sichergestellt werden.