Mord

Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Tötungsdelikt Küsnacht von 1997

Redaktion
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Goldküste,

Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Anklage gegen einen 77-Jährigen erhoben, der vor 23 Jahren eine Frau in einer Villa in Küsnacht ZH ermordet haben soll.

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Justitia (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 1997 wurde in Küsnacht ZH eine hochbetagte Frau in einer Villa ermordet.
  • Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 77-Jährigen erhoben.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am vergangenen Montag beim Bezirksgericht Meilen Anklage gegen einen 77-jährigen Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 1997 in Zürich eine zum Tatzeitpunkt 86-jährige Frau ermordet zu haben.

Die Kantonspolizei hatte die Leiche der Frau in einer Villa in Küsnacht gefunden. Die Polizei ging von einem Tötungsdelikt aus und konnte eine DNA-Spur des mutmasslichen Täters sichern.

Trotz umfangreicher Ermittlungen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft in den Folgejahren gelang es nicht, eine Täterschaft zu eruieren, weshalb die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen Unbekannt im Jahre 2001 sistierte.

Rund 15 Jahre später - im November 2016 - informierte die Kantonspolizei Zürich die Zürcher Staatsanwaltschaft, dass im Rahmen der Ermittlungen der Kantonspolizei Bern zu einem Raubüberfall in Thun BE eine DNA-Spur gesichert werden konnte, die mit jener vom Tatort in Küsnacht übereinstimmt.

Raubüberfall in Thun lieferte Beweismaterial

Ein tatverdächtiger Mann des Raubüberfalls von Thun konnte von der spanischen Polizei verhaftet und 2017 in die Schweiz ausgeliefert werden. Im Juni 2018 wurde der Mann im Kanton Bern wegen Raubs und wegen Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er befindet sich derzeit im ordentlichen Strafvollzug.

Damit auch die Zürcher Staatsanwaltschaft ihr 2001 sistiertes Verfahren wieder aufnehmen konnte, musste das Bundesamt für Justiz zuerst bei den spanischen Behörden ein Nachtragsersuchen stellen, um die bereits erfolgte Auslieferung an die Schweiz auch für den Vorwurf des Mordes nachträglich bewilligen zu lassen.

Der Beschuldigte wehrte sich dagegen mit Rechtsmitteln durch alle Instanzen. Die definitive Gutheissung der nachträglichen Auslieferung durch die spanischen Behörden erfolgte schliesslich anfangs Februar 2020.

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