Zürcher Stadtparlament will keine Nationalitäten in Polizeimeldungen

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Zürich,

Die Nationalitäten von Tätern und Opfern soll die Zürcher Stadtpolizei in ihren Meldungen auch weiterhin nicht nennen.

Die Zürcher Kantonspolizei wird auch weiterhin keine Nationalität in ihren Meldungen nennen.
Die Zürcher Kantonspolizei wird auch weiterhin keine Nationalität in ihren Meldungen nennen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantonspolizei nennt weiterhin keine Nationalitäten von Tätern und Opfern.
  • Ein Postulat der SVP wurde abgelehnt.

Die Nationalitäten von Tätern und Opfern soll die Zürcher Stadtpolizei in ihren Meldungen auch weiterhin nicht nennen. Diese bisherige Praxis hat das Stadtparlament am Mittwoch klar bestätigt. Ein SVP-Postulat, das für die Wiedereinführung der Nennungen plädierte, fand keine Mehrheit.

Seit dem vergangenen November verzichtet die Stadt Zürich auf die Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen. Auf Anfrage werden sie jedoch bekanntgegeben. Der damalige Sicherheitsvorstand Richard Wolff (AL) setzte damit ein 2015 vom Stadtparlament überwiesenes Postulat um.

Mit der Nennung der Nationalität werde suggeriert, dass sich die Tat damit erklären lasse. Dies verdecke die eigentlichen Ursachen wie beispielsweise Armut, tiefes Bildungsniveau oder Drogensucht, lautete die Argumentation des Stadtrates und der befürwortenden linken Parteien.

Postulat der SVP

Die bürgerlichen Parteien konnten dieser Argumentation schon damals nichts abgewinnen. Die SVP reichte deshalb ein Postulat ein, das am Mittwochabend im 125-köpfigen Stadtparlament behandelt wurde. Im Postulat forderte die städtische SVP, dass künftig zu den bereits bestehenden Angaben zusätzlich die Herkunft sowie die Nationalität von Straftätern genannt werden, sofern diese Personen während weniger als zehn Jahren das Schweizer Bürgerrecht besitzen.

Das Postulat wurde folglich von allen Parteien, ausser der SVP, abgelehnt. Das Resultat lautete 17 Ja- zu 100-Nein-Stimmen. Definitiv ausgestanden ist das Thema für die Stadt Zürich allerdings noch nicht. Die kantonale SVP hat vor rund einem Monat die Initiative «bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» eingereicht.

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Kommentare

User #5811 (nicht angemeldet)

Ja das Bundesgericht ist schon sehr lange für seine volksfremden Urteile bekannt

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