Zürcher Uni-Spital muss Untersuchungsberichte offenlegen

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Zürich,

Das Verwaltungsgericht hat zuungunsten des Zürcher Uni-Spitals entschieden. Es muss zwei Untersuchungsberichte an einen SRF-Journalisten herausgeben.

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Eingang des Zürcher Universitätsspitals. (Archiv) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerichtsurteil im Streit zwischen dem Zürcher Universitätsspital und SRF.
  • Zwei anonymisierte Berichte von Untersuchungen müssen offengelegt werden.
  • Dabei handelt es sich um eine Privatpraxis und eine Klinik für Herzchirurgie.

Niederlage für das Zürcher Universitätsspital (USZ): Es muss einem SRF-Journalisten zwei anonymisierte Berichte herausgeben. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Der SRF-Journalist hatte im Dezember 2020 beim USZ ein Gesuch eingereicht, um Einsicht in zwei anonymisierte Berichte zu erhalten.

Es handelte sich dabei um den Untersuchungsbericht zur Privatpraxis des ehemaligen Klinikdirektors für Mund- und Kieferchirurgie. Sowie den Untersuchungsbericht zu einer Honorarabrechnung in der Klinik für Herzchirurgie, die damals von Francesco Maisano geleitet wurde.

Unregelmässigkeiten am USZ

Diese Anfrage stellte der Journalist im Zusammenhang mit den ans Licht gekommenen Unregelmässigkeiten am USZ. Im Januar 2021 wies der Spitalrat das Einsichtsbegehren jedoch ab. Es argumentierte, dass die darin erwähnten Personen vor Reaktionen beziehungsweise Repressionen zu schützen seien. Deshalb sei eine «gänzliche Nichtveröffentlichung angezeigt».

Dagegen erhoben die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG sowie der Journalist Rekurs beim Verwaltungsgericht. Mit Erfolg, wie das am Montag publizierte Urteil des Gerichtes zeigt. Das Verwaltungsgericht weist das USZ an, die Berichte soweit notwendig zu anonymisieren. Und die Berichte in derart anonymisierter Form dem Journalisten, beziehungsweise der SRG auszuhändigen.

Maisano Klinik für Herzchirurgie
Francesco Maisano war Direktor der Klinik für Herzchirurgie. Er wurde im Rahmen des Skandals freigestellt. - Keystone

Anonymisieren darf das USZ etwa Angaben wie Namen, Berufs- und Funktionsbezeichnungen. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, hat das USZ zehn Tage Zeit, die Berichte in anonymisierter Form herauszugeben.

Der Entscheid ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Das Universitätsspital kann den Fall noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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