Zürcher Veterinäramt hat Tierarzt zu Recht entlassen
Im Februar 2018 wurde ein Tierarzt vom Zürcher Veterinäramt wegen Duldung von Tierquälerei entlassen. Zu Recht, sagt nun das Verwaltungsgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Februar 2018 wurde ein Tierarzt des Veterinäramts Zürich entlassen.
- Ihm wird Duldung von Tierquälerei vorgeworfen.
- Das Verwaltungsgericht bezeichnet die Kündigung als berechtigt.
Die Entlassung sei gerechtfertigt, sogar eine fristlose Kündigung wäre vertretbar gewesen. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht im Falle eines Tierarztes des Veterinäramts. Als Kontrolleur beim Schlachthof in Hinwil ZH habe er wiederholt Tierquälerei geduldet und sein Verhalten trotz Möglichkeiten dazu nicht verbessert.
Wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet, seien zwei Fälle, 2015 und 2017, ausschlaggebend gewesen. Beide Male sei eine Kuh, die den Transporter nicht mehr aus eigener Kraft habe verlassen können, eingeliefert worden. Der Tierarzt habe dabei untätig zugesehen, Fotos gemacht, aber nichts gemeldet.
Veterinäramt kündigte im Februar 2018
Dies führte beim Veterinäramt schliesslich zur Kündigung im Februar 2018. Bemängelt wurde die Entlassung von der Gesundheitsdirektion, die ihm ein Recht auf eine Entschädigung von drei Monatslöhnen zusprach. Der Entlassene wollte mehr, ging vor das Verwaltungsgericht.
Da wurde seine Beschwerde nun jedoch abgewiesen. Das Gericht sagt, sogar eine fristlose Kündigung wäre gerechtfertigt gewesen.