Stadt Zürich

Zürich: Ambulanzfahrer rettet Kind – und landet beinahe im Knast

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Zürich,

Ein italienischer Rettungswagenfahrer raste im April 2020 für einen überlebenswichtigen Organtransport durch die Schweiz. Das hat Folgen.

Krankenwagen Organtransport Genua Zürich
Italienischer Rettungswagenfahrer hetzt für einen lebenswichtigen Nierentransport von Genua nach Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für einen überlebenswichtigen Organtransport raste ein Ambulanzfahrer durch die Schweiz.
  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheits- und Geldstrafe.
  • Der italienische Rettungsfahrer erhält vollständigen Freispruch.

Ein 13-jähriger behinderter Junge, der in einem Genueser Krankenhaus lag, benötigte dringend eine Nierenspende. Das passende Organ war verfügbar, befand sich aber im Universitätsspital Zürich – mehr als 330 Kilometer entfernt.

So erhielt ein 42-jähriger Bauarbeiter aus Genua, nebenbei freiwilliger Ambulanzfahrer, im April 2020 den verzweifelten Aufruf «Codice Rosso».

Am dritten Tag des Covid-19-Shutdowns war es der Schweiz laut «NZZ» unmöglich, das Organ selbst oder per Flug zu transportieren. Trotzdem begab sich der freiwillige Ambulanzfahrer während der Pandemie nach Zürich.

Er fuhr mit Blaulicht und Sirenen von Genua bis in die Schweiz. Nach kurzer Pause brachte er die Niere nach Italien über die Gotthardstrecke und durch die Alpen ins Tessin.

Rettungsfahrt mit gravierenden Konsequenzen

Ungefähr zehn Stunden nachdem der «Codice Rosso» ausgerufen worden war, lag die Spenderniere auf einem Operationstisch in Genua bereit. Gerade rechtzeitig, um dem 13-jährigen Patienten eingesetzt zu werden.

Was er jedoch nicht ahnte, war, dass seine lebensrettende Fahrt rechtliche Folgen nach sich ziehen würde. Auf seinem Weg hatte er zahlreiche Radarkameras ausgelöst und war deutlich über dem Geschwindigkeitslimit gefahren. Die schlimmste Übertretung war eine Fahrt mit 106 km/h in einer 50er-Zone in Zürich.

Bist du Organspender?

Aufgrund seiner rasanten Fahrt forderte die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten und eine Geldstrafe von 2000 Franken. Der Grund: eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln.

Urteil: Vollständiger Freispruch

Trotz der schwierigen Umstände gab es für den freiwilligen Fahrer einen vollständigen Freispruch, so «NZZ». Das Zürcher Bezirksgericht bestätigte, dass alle Methode für den Transport unter Blaulicht erfüllt gewesen seien.

«Ich kann mich in meiner Zeit als Richter an keinen besseren Grund erinnern, so schnell zu fahren», erklärte der Richter Christoph Benninger. Die Staatsanwaltschaft hat vorsorglich Berufung eingereicht und wartet derzeit auf das schriftliche Urteil.

Für den Rettungsfahrer aus Genua bedeutet dieses Urteil zunächst eine Erleichterung, doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Für ihn ist klar: Hauptsache, der Bub ist gerettet!

Kommentare

User #9214 (nicht angemeldet)

Das ist typisch für unsere Justiz: Ein rechtschaffender Notfallwagen-Fahrer will man bestrafen und die wirklichen Gauner lässt man laufen. Wenn einer keine Strafe verdient hat, sondern eine Auszeichnung, ist es dieser Fahrer!

Steph Kummer

Wenn der Staatsanwalt mal einen Krankenwagen benötigt, bitte die Geschwindigkeit in allen 20er, 30er und 50er Zonen einhalten! Langsam habe ich Fragen, wie unser Gesetz zur Anwendung kommt!

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