Stadt Zürich

Zürich: Behinderter Mann eingeschlossen – er stürzt aus Fenster!

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Zürich,

Im Fall eines 46-jährigen behinderten Mannes, der aus dem Fenster einer Horgener Fürsorgeeinrichtung fiel, standen die Verantwortlichen vor Gericht.

Pflegeeinrichtung
Ein Mann, der unter dem Fragilen-X-Syndrom leidet, wurde in seinem Zimmer eingesperrt und fiel dann aus dem Fenster. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann (46) ist im Bezirk Horgen aus dem Fenster einer Fürsorgeeinrichtung gefallen.
  • Zuvor wurde er in seinem Zimmer eingesperrt.
  • Die verantwortlichen Personen standen nun vor Gericht und wurden verurteilt.

Ein 46-jähriger Heimbewohner stürzte im März 2022 rund sieben Meter tief aus dem Fenster seiner Betreuungseinrichtung im Bezirk Horgen. Der Mann leidet am sogenannten Fragilen-X-Syndrom, eine kognitive Behinderung. Zuvor hatte ihn eine Sozialpädagogin in seinem Zimmer eingeschlossen, wie die «NZZ» berichtet.

Der Sturz führte zu mehreren Knochenbrüchen und einer leichten Kopfverletzung. Ob er versuchte, hinunterzuklettern und dabei stürzte oder von selbst sprang, bleibt unklar.

Mann hatte aggressive Ausbrüche

Der Mann, der seit zehn Jahren in der Einrichtung lebt, hat eine starke Vorliebe für Autoprospekte. Diese sammelte er stets gerne in Autogaragen ein. Aufgrund der Digitalisierung werden diese jedoch immer seltener, was bei ihm immer wieder Wutanfälle auslöst.

Seine Aggressionen führten mehrfach zu Polizeieinsätzen und auch Hausverboten bei besuchten Autogaragen.

horgen zh
Das Bezirksgericht in Horgen. (Archivbild) - keystone

Vor Gericht standen die Sozialpädagogin, die den Mann einsperrte. Ebenso musste sich eine Heilpädagogin, die als Gruppenleiterin ein Dokument mit dem Titel «Bewegungseinschränkende Massnahmen» verfasst hatte, verantworten. Beide waren wegen Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Beide Pädagoginnen wurden verurteilt

Die Richterin des Bezirksgerichts Horgen urteilte, dass die Massnahmen unverhältnismässig gewesen seien. Sie war eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, auch da die Mutter des Bewohners dem Einschliessen nicht zugestimmt hatte.

Die Frauen wurden zu bedingten Geldstrafen von 50 und 70 Tagessätzen zu je 100 Franken verurteilt. Die Heilpädagogin bekam die höhere Strafe. Die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Mutter des Opfers müssen die Verurteilten ebenfalls übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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