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Zürich: Datenschützer kündigt – und erhält halbe Million Franken!

Redaktion
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Zürich,

Die Stadt Zürich zahlte enorm hohe Abfindungen für Funktionäre der Stadt, auch wenn diese freiwillig gingen. Das soll sich im Zuge einer Volksabstimmung ändern.

Abfindung
Kader-Abfindungen sorgen in Basel für Widerstand. - Christin Klose/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliger Datenschutzbeauftragter der Stadt Zürich erhielt 513'657 Franken Abfindung.
  • Den Betrag erhielt er, obwohl er von sich aus kündigte.
  • Stadtzürcher werden am Sonntag über künftige Konditionen solcher Abfindungen entscheiden.

Als der ehemalige Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich am 31. Dezember 2023 sein Amt von sich aus niederlegte, erhielt er eine stattliche Abgangsentschädigung von 513'657.50 Franken – das entspricht etwa zweieinhalb Jahresgehältern.

Dieser Betrag ist einer der höchsten, den die Stadt seit 2006 gezahlt hat und sorgte für Erstaunen und Reformstimmung.

So hohe Summen sind jedoch nicht einzigartig. Wie der «Tagesanzeiger» aufschlüsselt, haben in jüngster Zeit auch andere städtische Beamte hohe Abfindungen erhalten: Die ehemalige SP-Stadträtin Claudia Nielsen bekam nach ihrem freiwilligen Rücktritt beispielsweise 856'657 Franken. Ein ehemaliges Mitglied der Vormundschaftsbehörde von der SVP erhielt sogar 905'246 Franken.

Auch Roberto Rodriguez, der frühere SP-Kreisschulpräsident, wurde mit einer beachtlichen Summe von 687'131 Franken verabschiedet.

Solche hohen Zahlungen haben breite politische Kritik ausgelöst und das städtische «Fallschirmsystem» ins Wanken gebracht. Insbesondere die beiden SP-Fälle führten zu politischem Widerstand

Neue Regeln mit Übergangsbestimmungen

Seit September letzten Jahres gelten neue Regeln für solche Zahlungen. Allerdings mit Übergangsbestimmungen, von denen der Datenschutzbeauftragte profitierte. Doch die Debatte um die Gestaltung der Abgangsentschädigungen ist noch lange nicht vorbei.

Am kommenden Sonntag werden die Bürgerinnen und Bürger von Zürich über drei Fragen abstimmen: Wie hoch sollen Abfindungen sein? Sollten auch Personen, die ihr Amt freiwillig niederlegen, eine Abfindung erhalten? Und sollten nur noch Stadtratsmitglieder Anspruch auf einen solchen «Fallschirm» haben?

Die SVP-Initiative schlägt vor, dass in Zukunft nur noch abgewählte Stadtratsmitglieder eine Abfindung erhalten sollten.

Diese solle höchstens einen Jahreslohn betragen. Der Gegenvorschlag sieht hingegen vor, dass auch andere gewählte Behördenmitglieder wie Stadtamtsfrauen oder Friedensrichter Anspruch auf eine Entschädigung haben sollten.

Kontroverse Meinungen und bevorstehende Entscheidungen

Diese Frage wurde am Mittwochabend im Gemeinderat diskutiert. Eine breite Mehrheit aus allen Parteien mit Ausnahme der SVP unterstützte laut «Tagesanzeiger» den Vorschlag, gewählte Behördenmitglieder dem städtischen Personalrecht zu unterstellen. Aussenvor bliebe hierbei der Stadtrat.

Martin Busekros
Martin Busekros, Vorstandsmitglied der Jungen Grünen in Zürich und Grüne K6/10. - https://gruenezuerich.ch/

Martin Busekros (Grüne) erklärte dazu, dass es bei einem freiwilligen Rücktritt gar keine Entschädigung mehr geben solle. Die SVP hingegen sieht das anders. Sie sprach von einem «Bubentrickli», mit dem die Bevölkerung getäuscht werde.

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Kommentare

User #6543 (nicht angemeldet)

Wozu eine Entschädigung? Wer nicht arbeitet, bekommt auch nix. Wer nicht schon im Rentenalter ist, soll sich gefälligst einen neuen Job suchen. Wie war das nochmal mit „alle sind gleich“? Dasselbe gilt auch für Bundesräte!!!

User #5437 (nicht angemeldet)

Hier wird’s genommen, da wird’s gegeben.

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