Zürich entscheidet über Teilprivatisierung der Wasserversorgung
Zürcher und Zürcherinnen stimmen am 10. Februar über die Teil-Privatisierung der Wasserversorgung ab. Die Meinung dazu ist im Regierungsrat gespalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 10. Februar stimmt der Kanton Zürich über eine Teil-Privatisierung ihres Wassers ab.
- Für die SVP ist das keine neue Tatsache, Linke und Grüne befürchten Profitdenken.
Im Kanton Zürich kommt am 10. Februar eine besonders umstrittene Vorlage zur Abstimmung: Es geht um die Frage, wer die Wasserversorgung betreiben darf. Die Regierung und die bürgerliche Kantonsratsmehrheit wollen dies Privaten teilweise erlauben – sehr zum Missfallen der Linken. Sie befürchten, dass Konzerne Profit aus dem Trinkwasser schlagen könnten.
Für Regierungsrat Markus Kägi (SVP) birgt das neue Wassergesetz, über das die Zürcherinnen und Zürcher entscheiden müssen, kaum Sprengstoff. Ins Gesetz werde nur geschrieben, was in der Realität bereits existiere. Schon heute sei die Trinkwasserversorgung teilweise in der Hand von Privaten oder Genossenschaften.
Beteiligung mit Einschränkungen
Neu soll im Gesetz stehen, dass sich Private an der Wasserversorgung beteiligen können. Allerdings dürfen sie nicht mehr als die Hälfte des Kapitals und nicht mehr als ein Drittel der Stimmrechte besitzen. Die Kontrolle soll nach wie vor bei den Gemeinden bleiben. Gewinn darf mit dem Wasser zudem keiner gemacht werden.
Das neue Gesetz bringe deshalb keineswegs einen «Ausverkauf der Wasserversorgung», sagte Kägi bei der Medienkonferenz zur Abstimmung. Diese Angst sei unbegründet, die Argumentation der Gegner unsachlich.
Profitdenken bei der Wasserversorgung
Die Gegner aus linken und grünen Kreisen finden ihre Angst keineswegs unbegründet. Die direkte Ausschüttung von Gewinnen sei zwar verboten. Dieses Verbot lasse sich mit indirekten Ausschüttungen aber leicht umgehen. Möglichkeiten dafür seien Miet-, Outsourcing- und Investitionsverträge oder auch das Gründen von Mischfirmen mit liberalisierten Teilen.
Sie befürchten deshalb, dass Grossfirmen und Anlagefonds bald in die Wasserversorgung der Zürcher Gemeinden einsteigen könnten. Profitinteressen seien beim Wasser aber sehr gefährlich. Für sie gehört die Wasserversorgung für alle Zeiten in die öffentliche Hand.
Die Teil-Privatisierung der Wasserversorgung ist aber nicht der einzige Grund, weshalb Linke und Grüne gegen das bürgerlich geprägte Gesetz sind. Das Wassergesetz schade in dieser Form der Natur, weil Renaturierungen erschwert statt gefördert würden. Zudem würden private Uferbesitzer am Zürichsee noch mehr Privilegien erhalten.