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Zürich: Flixbus-Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Keystone-SDA
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Zürich,

Bei einem Unfall mit einem Flixbus kamen in Zürich im Jahr 2018 zwei Menschen ums Leben. Nun ist der Chauffeur schuldig gesprochen worden.

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2018 kam es in Zürich zu einem schweren Unfall mit einem Flixbus. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Flixbus-Chauffeur ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • Er machte sich bei einem Unfall in Zürich der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig.

Das Urteil ist da: Der Flixbus-Chauffeur, der beim Unfall in Zürich vom Dezember 2018 am Steuer sass, ist verurteilt worden.

Wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung erhielt er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Verteidigerin forderte Busse

Die Verteidigerin des 62-jährigen ehemaligen Flixbus-Chauffeurs hat am Mittwoch in Zürich lediglich eine Busse gefordert. Für den Tod zweier Menschen und die Verletzungen dutzender Passagiere könne der Italiener nicht verantwortlich gemacht werden. Es sei unklar, wie die verstorbene Passagierin in die Sihl gefallen sei, hielt die Verteidigerin am Bezirksgericht fest. Dass die Frau beim Aufprall aus dem Bus geschleudert wurde, sei aber «unmöglich».

Weder die Verletzungsspuren noch die Beschädigungen der Fenster würden auf ein Hinausschleudern hindeuten, sagte sie. Die Frau könnte nach dem Aussteigen von der Sihlhochbrücke in den Fluss gefallen sein. Dies könne ihrem Mandanten nicht angelastet werden. Der Arbeitskollege des Chauffeurs starb 15 Tage nach dem Unfall im Spital. Lange sei er auf dem Weg der Besserung gewesen.

Der Mann habe aber schon vor dem Unfall schwere Organschäden gehabt. Dass sein Tod direkt mit dem Unfall zusammenhänge, sei nicht nachweisbar, erklärte die Anwältin weiter. Sämtliche Verletzten, die einen Strafantrag stellten, seien nicht angegurtet gewesen – trotz Pflicht.

Die Schuldfrage: Chauffeur oder Behörden?

Die Fahrer hätten auf die Pflicht hingewiesen, die Verletzungen könnten dem 62-Jährigen deshalb nicht angelastet werden. Die Schuld am Unfall sah die Verteidigerin bei den Behörden. «Die Stelle war extrem gefährlich», sagte sie.

Erst nach dem Unfall wurden Betonelemente vor das Autobahn-Ende gestellt. Dies, obwohl einige Jahre zuvor bereits ein Lastwagen in die Sihl gefallen war. Der Autobahnstummel sei damals nicht signalisiert gewesen, nur schwach beleuchtet, sagte die Anwältin weiter. Der Chauffeur habe die Strecke Genua-Mannheim gut gekannt, aber nicht jede Stelle.

Er habe zu verstehen versucht, wo er hinfahren müsse. Es sei nicht klar gewesen, dass die Autobahn dort in eine Rechtskurve führe. Die Verteidigerin zweifelte auch das «angeblich angemessene Tempo von 30 km/h» an. Zu einem früheren Zeitpunkt habe der Gutachter eine Geschwindigkeit von 51 km/h als «angemessen» bezeichnet.

Der 62-jährige Italiener blieb der Verhandlung fern. Er liess sich wegen psychischer Probleme dispensieren.

Der Flixbus aus Mailand fuhr am frühen Morgen des 16. Dezembers 2018 fast ungebremst in eine Betonwand am Ende der Sihlhochstrasse. Zwei Menschen starben. Dutzende wurden verletzt.

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