Obwohl sie seit 16 Jahren nicht über einen gültigen Führerausweis verfügt, hat eine 50-jährige Büroangestellte nicht weniger als 29-mal ein Fahrzeug genutzt.
Radarkontrolle Zürich
Eine 50-jährige Büroangestellte war in 29 Fällen ohne Führerschein unterwegs. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine heute 50-Jährige war im Kanton Zürich stolze 29-mal ohne Führerausweis unterwegs.
  • Dabei wurde die Büroangestellte wiederholt geblitzt.
  • Zusätzlich hat sie auch die Arbeitslosenkasse um 73'000 Franken erleichtert.
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Eine 50-jährige Frau, damals im Bezirk Bülach wohnhaft, setzte sich trotz Führerausweisentzug satte 29-mal ans Steuer. Sie entwendete dazu wiederholt Fahrzeuge von Familienmitgliedern, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.

In einigen Fällen habe sie sich sogar nicht gescheut, Fahrzeuge im Namen ihrer Nichte oder Schwester anzuschaffen. Darunter war ein Mercedes AMG, den sie mit gefälschten Dokumenten ihrer Schwester leaste.

Verbotene Fahrten und Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die verbotenen Fahrten fanden zwischen Februar 2021 und November 2023 statt. Bei über einem Drittel dieser Fahrten fuhr sie mit überhöhter Geschwindigkeit.

In einem Fall wurde sie mit 46 km/h in einer Bülacher 30er-Zone geblitzt. Auch im Kanton Aargau war sie zu schnell, damals überschritt sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h.

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Zudem hat die Büroangestellte die Arbeitslosenkasse betrügerisch um 73'000 Franken erleichtert. Dies war gemäss «Zürcher Unterländer» ebenso Grund, warum sie vor Gericht stand.

Sie bezog Geld, obwohl sie Vollzeit arbeitete. Ihre Stelle meldete sie nicht.

Gerichtsverfahren und Strafe

Am Ende wurde die sich reuig zeigende Frau wegen zahlreichen Vergehen, darunter etwa Betrug, unrechtmässiger Bezug von Sozialversicherungsleistungen und Urkundenfälschung, in einem abgekürzten Verfahren vom Bezirksgericht Dielsdorf verurteilt.

Ihr wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit einer maximalen Bewährungszeit von fünf Jahren auferlegt.

Zudem muss sie eine Busse von 4000 Franken zahlen sowie die Gerichts- und Verfahrenskosten übernehmen.

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