Thurgau: Rentner fährt ohne Ausweis – eigener Sohn zeigt ihn an!
Am Thurgauer Obergericht spielte sich ein Familiendrama ab: Ein Pensionär ohne Führerschein sass am Steuer eines Autos – und sein Sohn zeigte ihn an.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 69-jähriger Mann fuhr mehrmals ohne Führerschein mit einem Auto.
- Die Polizei und das Gericht hätten dies jedoch wahrscheinlich nicht bemerkt.
- Wenn der Sohn des Beschuldigten ihn nicht angeklagt hätte.
Ein 69-jähriger Mann fährt ohne Führerschein Auto – und sein Sohn zeigt ihn deswegen an. Nach einem ersten Prozess wurde nun der zweite am Thurgauer Obergericht abgehandelt.
Der beschuldigte Pensionär darf seit einem schweren Unfall vor 20 Jahren aufgrund von einer starken kognitiven Einschränkung nicht mehr selbst einen PKW bedienen. Doch das ist ihm scheinbar einerlei, denn er wurde auch schon von der Polizei am Steuer erwischt.
Sohn filme Vater bei Autofahrt
Der Fall wurde durch eine Familienfehde verkompliziert, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet. Denn der eigene Sohn klagte seinen Vater an. Laut dem Verteidiger sei dieser «auf einem Rachefeldzug», denn die Beziehung der beiden sei belastet.
Im Jahr 2018 filmte der Sohn seinen Vater dabei, wie er eine sechsminütige Autofahrt unternahm. Im ersten Gerichtsprozess wurde das Video, das ohne Einverständnis aufgezeichnet wurde, zugelassen.
Zweimal verurteilt
Die Vorinstanz verurteilte den 69-Jährigen aufgrund des Videos und weil er mindestens vier weitere Male ins Auto gestiegen sein soll. Der Verurteilte hätte eine Geldstrafe von 3500 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 2500 Franken tragen müssen.
Doch in der Wiederaufnahme des Falls am Thurgauer Obergericht entscheidet sich der Richter laut «Thurgauer Zeitung» anders: Das Video des Sohns darf nicht vor Gericht verwendet werden, deshalb konnte die Straftat dem Mann nicht nachgewiesen werden.
Trotzdem wurde der Pensionär abermals wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung verurteilt. Die Kosten für den Verurteilten fielen aber deutlich geringer aus: Er soll eine Strafe von 700 Franken, die Gerichtskosten und eine Busse von 175 Franken begleichen.