Zürich: Parkhausmörderin bleibt verwahrt
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Verwahrung der Zürcher «Parkhausmörderin» nicht ein eine stationäre Massnahme umgewandelt wird.
Wie aus dem Urteil hervor geht, hielt ein Gutachter fest, dass die Verurteilte in den vergangenen Jahren mit der in der Justizvollzugsanstalt betriebenen Therapie «gewaltige Fortschritte» gemacht habe. Eine deliktorientierte Therapie sei jedoch nicht möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zürcher «Parkhausmörderin» bleibt weiter in Verwahrung.
- Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Bedingungen für eine stationäre Massnahme nicht erfüllt seien.
- Die «Parkhausmörderin» hatte 1991 zwei Frauen erstochen.
Die Verwahrung der Zürcher «Parkhausmörderin» wird nicht in eine stationäre Massnahme umgewandelt. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Zürcher Obergerichts vom September vergangenen Jahres bestätigt.
In einem am Freitag publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass die Bedingungen für eine stationäre Massnahme nicht erfüllt seien. So könne nicht davon ausgegangen werden, dass bei der verurteilten Frau mit einer stationären Massnahme die Rückfallgefahr tatsächlich reduziert werden könne.
Intensivere Therapie nicht möglich
Derzeit werde soweit therapiert, als dies bei der mit einer ausgesprochen ungewöhnlichen und auch schwerwiegenden Persönlichkeitsproblematik behafteten Frau möglich sei, schreibt das Bundesgericht in seinen Erwägungen. Eine Änderung des Status' würde also keine Veränderung bei der Therapie ermöglichen.
Die «Parkhausmörderin» sitzt seit 20 Jahren hinter Gittern. 2015 wurde das Sicherheitsregime leicht gelockert. Davor lebte sie in der höchsten Sicherheitsstufe, was eine komplette Isolation bedeutet.
Die heute 45-Jährige hatte im Sommer 1991 im Zürcher Parkhaus Urania eine 29-jährige Frau erstochen. Im Januar 1997 brachte sie im Chinagarten eine 61-Jährige um - ebenfalls mit einem Messer. Bei einer weiteren Attacke überlebte das Opfer.