Zutrittsstopp für Ungeimpfte und schnellere Booster-Impfung
Ab heute gelten die strengeren Massnahmen zur Eindämmung von Corona. In vielen Innenräumen gilt die 2G+-Regel, das Homeoffice ist Pflicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab heute erhalten Ungeimpfte keinen Zutritt mehr zu Restaurants.
- In Schwimmbädern, Clubs und Bars müssen selbst sie einen Test dabei vorweisen können.
- Das Boostern ist neu vier Monate nach der zweiten Impfung möglich.
Ab heute Montag gelten in der Schweiz strengere Corona-Schutzmassnahmen. In Innenräumen gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Auffrischimpfungen gegen Covid-19 sind neu schon vier Monate und nicht erst ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung möglich.
Seit Montag erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Innenräumen von Einrichtungen wie Restaurants und zu Veranstaltungen drinnen. Von der Verschärfung der Zertifikatspflicht in Innenräumen sind auch sämtliche Kultur-, Freizeit- und Sportanlagen und -veranstaltungen betroffen. Zusätzlich gilt dort für alle eine Maskenpflicht, nur wer sitzt, darf die Maske absetzen und trinken oder essen.
Wer auf die zusätzliche Vorgabe verzichten will, kann freiwillig einen Test verlangen. Diese sogenannte 2G+-Regel ist zudem obligatorisch in Situationen, in denen die Masken- oder Sitzpflicht nicht umsetzbar ist. Also etwa in Discos, Hallenbädern, Bars, Blasmusikproben oder Indoor-Sportarten mit Körperkontakt.
Auch Einschränkungen bei privaten Treffen
Dort erhalten auch Geimpfte und Genesene nur dann Zutritt, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten vier Monaten infiziert wurden oder eine Impfung erhalten haben.
Die Schraube angezogen hat die Landesregierung auch für den Freundes- und Familienkreis. Ist mindestens eine weder geimpfte noch genesene Person über 16 dabei, sind private Treffen im Innern auf zehn Personen beschränkt.
Weiter gilt bis am 24. Januar 2022 wieder eine Homeoffice-Pflicht. Wenn Homeoffice nicht möglich ist, gilt eine Maskenpflicht, falls mehr als eine Person im Büro ist.
Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel. An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen muss im Unterricht eine Maske getragen werden.
Booster gegen Corona: Herausforderung für Kantone
Eine leichte Lockerung gibt es dagegen bei den Einreisebestimmungen. Neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Sofern der Test innerhalb der vorangegangenen 24 Stunden gemacht wurde. Geimpfte und genesene Personen müssen sich in den Tagen nach der Einreise kein zweites Mal mehr testen lassen.
Die überraschendste, wichtigste und für die Kantone wohl herausfordernste Botschaft des Bundesrates ist die verkürzte Wartezeit für die Boosterimpfung. Die Kantone rechnen deshalb mit einem Ansturm auf die Impfzentren. Sie gehen von einer Verdoppelung der Zahl der zum Booster berechtigten Personen aus. Es dürfte dabei eine Priorisierung nach Alter geben, weil die Wirkung auf das Gesundheitssystem bei älteren Personen am höchsten ist.