Zwei Metzger im Hefenhofen-Prozess freigesprochen
Das Bezirksgericht Arbon TG hat zwei Metzger im Hefenhofen-Prozess freigesprochen. Einige Taten waren bereits verjährt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Metzger mussten sich im «Fall Hefenhofen» vor Gericht verantworten.
- Sie hatten dem Hauptbeschuldigten beeinträchtigte Ferkel zur Mast verkauft.
Das Bezirksgericht Arbon TG hat am Dienstag zwei Metzger – Vater und Sohn – vom Vorwurf der Tierquälerei und weiterer Delikte freigesprochen. Sie hatten dem hauptbeschuldigten Landwirt im «Fall Hefenhofen» beeinträchtigte Ferkel zur Mast verkauft.
Beim Vater blieben ein paar Vergehen, die aber verjährt sind, wie der vorsitzende Richter sagte.
Das Verfahren wurde in diesen Punkten eingestellt. Damit war bei ihm von allen Anklagepunkten einzig eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln übrig. Dafür erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 120 Franken.
«Ihre Metzgerei ist rehabilitiert», sagte der Richter zum Beschuldigten. Kein Fleisch sei unkontrolliert über die Ladentheke gegangen. Es gebe für die Kundschaft keinerlei Grund zur Beunruhigung.
Bezüglich der Anklage gegen den Sohn sei die Anklage davon ausgegangen, dass dieser alles von seinem Vater wisse und umgekehrt. Das sei nicht so, sagte der Richter. Der Sohn habe annehmen dürfen, dass der Vater sein selbst aufgebautes Unternehmen nicht gefährde. Er habe über den Betrieb Bescheid gewusst, aber nicht über jedes einzelne Schwein.
In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Richter, die Anklage sei «in sich zusammengebrochen». Unter anderem führte er ungenaue Angaben der Staatsanwaltschaft zur Anzahl der gehandelten Ferkel und der Dauer der Geschäfte auf. «Die Hochrechnung der Anklage basiert auf wackligen Füssen.»
Waren Tiere krank oder «geschwächt»?
Laut Anklage seien die Ferkel stets «krank» gewesen, sagte der Richter. Laut Experten handelte es sich aber einfach um «geschwächte Tiere», so genannte «Kümmerer». Dies könne verschiedene Gründe haben, unter anderem etwa einen Nabelbruch oder dergleichen. Das sei keine Krankheit.
Wirklich kranke Tiere zu mästen, mache schon wirtschaftlich keinen Sinn. Kümmerer aber dürfen gemästet und geschlachtet werden, wie der Richter sagte. Züchter und Grossschlachtereien wollten sie aber nicht.
Die bei der Hofräumung beschlagnahmten Kümmerer passierten die tierärztliche Kontrolle ohne weiteres oder konnten weiter gemästet werden. Nur zwei seien krank gewesen und wurden eingeschläfert. Es sei aber nicht belegt, dass sie schon krank übergeben worden seien.
Der angebliche Ferkelhandel ist ein Nebenschauplatz im so genannten Hefenhofen-Prozess über die laut Anklage miserablen Zustände auf einem Hof in Hefenhofen. Dieser war im August 2017 zwangsgeräumt worden. Am späteren Vormittag werden die Urteile üer zwei mitbeschuldigte Frauen eröffnet. Das Urteil gegen den hautptbeschuldigten Landwirt folgt am Nachmittag.