Fall Hefenhofen TG: Zwei Metzger stehen vor Gericht
In Fall Hefenhofen TG wurden gravierende Missstände am Bauernhof aufgedeckt. Nun sitzen zwei Metzger in Arbon TG auf der Anklagebank.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Mittwoch stehen zwei Metzger vor Gericht in Arbon TG.
- Sie sollen in Verbindung mit einem Landwirt illegal mit Kümmerern gehandelt haben.
- Es ist nur ein Nebenprozess im Fall gravierender Unregelmässigkeiten im Fall Hefenhofen TG
Am Bezirksgericht Arbon TG ist es am Mittwochvormittag um den illegalen Handel mit sog. Kümmerern im Fall Hefenhofen TG gegangen. «Kümmerer» ist in dem Zusammenhang die Bezeichnung für kranke und fehlentwickelte Tiere.
Der hauptbeschuldigte ist ein Landwirt aus Hefenhofen TG. Er soll sich in Komplizenschaft mit zwei Metzgern durch illegalen Ferkel-Handel bereichert haben.
Der Schweinehandel ist ein Nebenschauplatz im Prozess um schwere Missstände auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Hefenhofen TG. Anfang August 2017 war der Hof zwangsweise geräumt worden. Im Zuge der Untersuchungen flog der illegale Handel des Bauern mit den beiden Metzgern – Vater und Sohn – auf. Der Hauptbeschuldigte machte am Mittwoch keine Aussagen.
Profit durch illegalen Schweinehandel im Fall Hefenhofen
Für den Staatsanwalt maximierten alle Beteiligten mit dem «illegalen Schweinehandel im Dunkeln» ihren Profit «mit dem Leid der Kümmererschweine». Dabei hätten sie wohlweislich jegliche Spuren vermieden. Dokumente zu den allermeisten Tieren im Fall Hefenhofen TG seien verschwunden, Zahlungen seien bar auf die Hand erfolgt.
Der Handel mit den insgesamt 120 bis 150 Ferkeln erfolgte innerhalb von rund zwei Jahren. Dabei sei bewusst und gezielt an Tierarzt und Fleischschauer vorbeigeschleust worden. Der Sohn des Metzgermeisters will als Geschäftsführer des Betriebs nichts von den Machenschaften seines Vaters mit dem Landwirt gewusst haben. Dabei soll es sich um eine reine Schutzbehauptung gehandelt haben.
Bedingte Freiheitsstrafe gefordert
Für die beiden Mitbeschuldigten forderte der Ankläger im Fall Hefenhofen bedingte Freiheitsstrafen von zwölf beziehungsweise neun Monaten. Für den Hauptbeschuldigten wird er am Freitag eine Gesamtstrafe beantragen. Ihre Gewinne aus dem Handel sollen die drei zudem dem Staat abliefern.
Der ältere Metzger räumte ein, er habe «in einer Grauzone» gehandelt. Er wisse, dass die Regel gelte, «was einmal im Schlachtbetrieb abgeladen worden ist, darf nicht mehr aufgeladen werden.»
Er habe von den Zulieferern zuweilen neben den normalen Schlachtschweinen auch ein paar Ferkel erhalten. Demnach ging es um Tiere, bei denen sich eine Mast nicht lohnte.
Sie waren entweder zu klein ,hatten einen Nabelbruch, oder passten aus anderen Gründen nicht in die Norm. Normalerweise habe er sie als Spanferkel verwertet. Davon habe er aber damals zu viele gehabt, sagte der 72-Jährige.
Fleisch gesundheitlich unbedenklich
«Aus ethischen Gründen» habe er diese Tiere dem Landwirt verkauft. Nachdem dieser eine Milchsperre erhalten habe, habe er über zu viel Milch verfügt. Damit soll er die Ferkel auf normales Schlachtgewicht gemästetet haben. Dann verkaufte er sie dem Metzger zurück.
Das Fleisch sei gesundheitlich völlig unbedenklich gewesen. Er brachte es in den normalen Verkauf. Am Nachmittag haben die Verteidiger das Wort.