Zwei mutmassliche Gehilfen der Mafia in der Schweiz verurteilt
Zwei Gehilfen der Mafia sind in der Schweiz wegen Geldwäscherei zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Camorra-Gehilfen sind in der Schweiz zu je sechs Monaten verurteilt worden.
- Sie sollen Geldwäscherei betrieben haben.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat zwei mutmassliche Gehilfen der neapolitanischen Mafiaorganisation Camorra verurteilt. Sie erhalten wegen Geldwäscherei Gefängnisstrafen von je sechs Monaten. Dies geht aus zwei bisher unveröffentlichten Strafbefehlen vom Juni hervor.
Die Urteile machte die «NZZ am Sonntag» publik. Sie lagen auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Krimineller Ursprung der Gelder der Mafia verschleiern
Gemäss Bericht sollen die zwei Personen einer Gruppe angehören. Diese hat ab 2005 während zehn Jahren Gelder in die Schweiz geschleust. Dabei soll es sich um rund 28 Millionen Euro (Über 30 Mio. Franken) handeln.
Das Ziel sei es gewesen, den kriminellen Ursprung der Gelder zu verschleiern. Den beiden Personen werden dem Bericht zufolge Überweisungen von mehreren Millionen Euro auf Schweizer Bankkonten zur Last gelegt. Ausserdem habe die Staatsanwaltschaft Luxusuhren, Diamanten und Schmuck beschlagnahmt.
Im Strafbefehl erwähnt werden drei weitere Personen, die in dem Zusammenhang 2011 in Italien verurteilt worden waren. Der erste Angeklagte kassierte in zweiter Instanz eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten.
Die zweite Person soll für fünf Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Das Strafmass für den dritten Angeklagten betrug zwei Jahre und elf Monate. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.