Zwei Vertreter von Winterthurer Islamisten-Gruppe vor Gericht
Heute Montag beginnt der Prozess gegen zwei Vertreter der Winterthurer IS-Zelle. Die Terror-Reisenden müssen sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute beginnt der Prozess gegen zwei IS-Reisende am Bundesstrafgericht in Bellinzona.
- Einer der Angeklagten hat fünf weitere Mitglieder für die Terrormiliz angeworben.
Am Bundesstrafgericht beginnt an diesem Montag der Prozess gegen zwei IS-Anhänger aus dem Kreis der Winterthurer Kampfsportschule «MMA Sunna». Der erste war Mitbegründer, der zweite hatte eine Beziehung zu einer Minderjährigen, die mit ihrem Bruder nach Syrien reiste.
Der 34 Jahre alte Hauptangeklagte hielt sich gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) von Mitte November bis 9. Dezember 2013 in Syrien auf. Dort soll er sich einer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angehörenden Kampftruppe angeschlossen haben. Er habe dort bewaffnete Wachdienste und Kampfeinsätze geleistet.
Leiter des umstrittenen «Lies!»-Projekt
Wieder in der Schweiz gründete der Syrien-Rückkehrer zusammen mit dem zweifachen Thaibox-Weltmeister Valdet Gashi in Winterthur die Kampfsportschule «MMA Sunna». Zudem leitete der angeklagte Winterthurer das Projekt «Lies!» in der Schweiz.
Die dadurch geschaffenen Strukturen und Kontakte soll der 34-Jährige genutzt haben, um Anhänger für den IS anzuwerben. Die Anklageschrift zählt fünf Personen auf, die schliesslich nach Syrien reisten, um sich dem IS anzuschliessen.
Genannt wird Valdet Gashi, der mutmasslich im Juli 2015 bei einem Einsatz in Syrien umgekommen ist. Aber auch das damals noch minderjährige Geschwisterpaar aus Winterthur soll unter dem Einfluss des Angeklagten seine Reise nach Syrien angetreten haben.s
Laut Anklage unterhielt der 34-Jährige Kontakte zu einflussreichen Vertretern des salafistischen Islams in verschiedenen Ländern. Darunter befindet sich Hussein Bosnic, der in Bosnien-Herzegowina 2015 wegen terroristischer Verbrechen zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Es werden aber auch Kontakte zu Salafisten im deutschen Nürnberg und Österreich genannt.
Beantragte Strafen werden erst noch bekannt gegeben
Die BA wirft dem Winterthurer Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor. Zudem wird ihm zur Last gelegt, den Straftatbestand Gewaltdarstellungen zu erfüllen. Auf seinem Handy wurden lauf Anklageschrift Videos von brutalen Hinrichtungen sichergestellt.
Dem zweiten, heute 37-jährigen Angeklagten wirft die BA zusätzlich zu den genannten Delikten sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornographie vor. Der Mann unterhielt eine intime Beziehung mit der damals noch Minderjährigen, die mit ihrem Bruder nach Syrien reiste.
Die BA wird die beantragten Strafen erst an der Hauptverhandlung bekannt geben.