Andrea Gmür äussert sich zum EU-Waffenrecht

Das neue EU-Waffenrecht bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von CVP-Nationalrätin Andrea Gmür-Schönenberger.

Andrea Gmür
Nationalrätin Andrea Gmür-Schönenberger, CVP LU - zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 19. Mai findet die Abstimmung zum verschärften Waffenrecht statt.
  • Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.

Mein Vater war ein passionierter Jäger. Sein Jagdgewehr hatte seinen festen Standplatz im Garderobenschrank beim Hauseingang, wo er weitere Jagdutensilien wie Hut, Anorak und waldgrüne Hose aufbewahrte. Als Kinder durften wir ihn auf die Jagd begleiten, assistierten und unterstützten ihn beim Putzen des Gewehres und freuten uns mit ihm, wenn wir ihm ein Weidmannsheil zurufen konnten. Mein Mann lagerte jahrelang Sturmgewehr und Pistole im Keller, holte die Waffen für den jährlichen WK wieder hervor, bis er sie, nach Ablauf der offiziellen Dienstzeit, definitiv im Zeughaus wieder abgab. Dies alles verlief immer absolut unkompliziert, problemlos und ohne irgendwelche Emotionalität.

Fragwürdige Argumente

Am 19. Mai stimmen wir über das neue Waffenrecht ab. Zu dieser Vorlage sage ich klar und mit Überzeugung JA. Wenn man den Gegnern zuhört, könnte man glauben, dass sie alle ihre Waffen per sofort abgeben und diese nie mehr gebrauchen dürften, dass Jäger und Soldaten sich für immer von ihrer Waffe verabschieden müssten, dass überhaupt die komplette Entwaffnung der Schweiz drohe. Dazu kann ich Entwarnung geben: Dem ist nicht so.

Für Jäger ändert sich nichts. Auch die Ordonnanzwaffe darf weiterhin zu Hause aufbewahrt werden. Wer seine Waffe bereits im kantonalen Waffenregister registriert hat, für den ändert sich ebenso gar nichts. Wer heute eine Waffe besitzt, die neu in die Kategorie „verboten“ gehört, muss diese innerhalb von drei Jahren registrieren lassen. Mit einer Ausnahmebewilligung kann jeder weiterhin verbotene Waffen erwerben, wenn er seine Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder sein regelmässiges Schiessen nachweisen kann.

Schengen sichern

Die Schweiz war bei der Revision der Waffenrichtlinien bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage am EU-Tisch dabei. Was vorliegt ist eine pragmatische, einfache Lösung. Sie garantiert uns mit dem Erhalt des Schengen-Abkommens den Zugang zu den internationalen Fahndungssystemen und sorgt für mehr Sicherheit. Zudem hat das einheitliche Schengen-Visum die Schweiz als Reiseziel für Besucherinnen und Besucher aus Drittstaaten bedeutend attraktiver gemacht. Gerade als Bewohnerin einer Tourismusgegend wie Luzern liegt mir viel daran, diesen überaus wichtigen Wirtschaftsfaktor nicht zu gefährden. Unsere Traditionen bleiben gewahrt. Dass aber zumindest eine gewisse Kontrolle darüber herrscht, wer eine Waffe besitzt, darüber bin ich sehr glücklich. Leider ist es nämlich so, dass nicht jede Waffe nur für den Sport oder das Hobby der Jagd eingesetzt wird.

Wir registrieren jedes Mofa und schnelle E-Bike – dass dies für halbautomatische Waffen unzumutbar sein soll, ist schlicht und ergreifend nicht einzusehen! Stimmen auch Sie dem neuen Waffenrecht am 19. Mai zu – für mehr Sicherheit für uns alle!

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taschendiebin
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