Doris Fiala äussert sich zum Waffenrecht
Noch zwei Monate bis zur Abstimmung: Das neue Waffengesetz bewegt die Schweiz. Ein Kommentar von FDP-Nationalrätin Doris Fiala.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 19. Mai findet die Abstimmung zum Waffenrecht statt.
- Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik "Stimmen der Schweiz" dazu.
Aufgrund wachsender Gefahr durch Terroranschläge und länderübergreifender Kriminalität in Europa haben die Schengen-Staaten ihre Waffengesetzgebung angepasst. Als Schengen-Mitglied hat auch die Schweiz ihr Waffenrecht angepasst – das Schweizer Parlament hat eine pragmatische Weiterentwicklung des Waffengesetzes verabschiedet.
Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen, sodass wir am 19. Mai darüber befinden. Für uns Frauen ist es eine besonders wichtige Abstimmung. Doch weshalb ist das so?
Mehr Sicherheit
Durch die Anpassungen des Waffengesetzes soll die internationale Polizeizusammenarbeit verbessert, der Waffenhandel eingeschränkt und ein möglicher Waffenmissbrauch intensiver bekämpft werden. Die grösste Opfergruppe bei Schusswaffenmissbräuchen in der Schweiz sind Frauen.
Seit Beginn der Zusammenarbeit mit den Schengenstaaten konnte die Anzahl Tötungsdelikte durch Schusswaffen erfreulicherweise gesenkt werden. Nun soll der Missbrauch noch stärker an der Wurzel gepackt werden: Nur noch Menschen, die einen fachgerechten Umgang mit Schusswaffen vorweisen können, sollen eine Waffe erwerben können. Auch werden neu alle wesentlichen Teile von Schusswaffen in Zukunft markiert und sind dadurch rückverfolgbar – so wird dem illegalen Waffenerwerb ein Riegel geschoben und die Sicherheit für Frauen nachhaltig gesteigert.
Ja zur Schweizer Schiesstradition
Von dieser Anpassung des Waffengesetzes sind SportschützInnen nur marginal betroffen. Die pragmatische und schlanke Anpassung der heutigen Regelung ermöglicht, dass Sportschützen ihr Hobby weiterhin ausüben können und die Schweizer Schiesstradition wird nicht gefährdet. Auch wer Armeedienst geleistet hat, ist nicht von den Änderungen betroffen, da das Sturmgewehr, welches den Armeeangehörigen nach Ende der Dienstpflicht übergeben wird, explizit vom Gesetz ausgenommen wurde. Ebenfalls ist es für Museen und Sammler weiterhin möglich, halbautomatische Waffen zu erwerben, vorausgesetzt, diese werden sachgerecht aufbewahrt.
Mit der pragmatischen Anpassung wird also ein hohes Sicherheitsniveau ermöglicht und gleichzeitig der Schiesstradition Rechnung getragen.
Zugang zum Informationssystem SIS
Diese pragmatische Anpassung des Waffengesetzes weist noch einen weiteren zentralen Vorteil auf: Ebenfalls durch das Schengen/Dublin-Abkommen haben die Schweizer Sicherheitsbehörden Zugang zum Schengener-Informationssystem (SIS).
Das SIS ist ein wichtiges Fahndungssystem mit beeindruckender Effizienz: In den letzten zehn Jahren kam es im Schnitt täglich zu einer Verhaftung durch das SIS!
Dank SIS und grenzüberschreitender Polizeiarbeit wird Sicherheit garantiert und ausgebaut. Bei einem Nein zum Waffengesetz würden die Schweizer Behörden den Zugang zu diesem System verlieren, weil das Abkommen automatisch gekündigt würde.
Für mich steht deshalb fest: Ja zum Waffengesetz am 19. Mai heisst Ja zu Schengen/Dublin, Ja zu weniger Schusswaffenmissbräuchen und Ja zur Schweizer Schiesstradition.