Franziska Roth (SP): Ausübung politischer Ämter für alle erleichtern
Nationalrätin Franziska Roth (SP) fordert bezahlten Urlaub für Arbeitnehmende mit einem offiziellen, politischen Amt. Ein Gast-Kommentar.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmende mit einem offiziellen, politischen Amt sollen bezahlten Urlaub erhalten.
- Diese Motion verlangt, die Ausübung politischer Ämter für alle zu erleichtern.
- Das schreibt SP-Nationalrätin Franziska Roth in einem Gast-Kommentar für Nau.ch.
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Obligationenrechtes vorzulegen, nach der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ein offizielles politisches Amt ausüben, ein bezahlter Urlaub bis zu insgesamt 15 Tagen pro Jahr gewährt. Bereits am 16.10.2000 wurde eine ähnliche Motion von Didier Berberat (SP) eingereicht.
Die Situation hat sich seither nicht entspannt, im Gegenteil. Es ist immer noch so, dass viele Angestellte in der Privatwirtschaft ein politisches Amt nur schwer oder gar nicht mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbaren können.
Arbeitgeber gewähren nicht genügend Zeit
Einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weigern sich nämlich, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genügend Zeit für die Ausübung eines solchen Amtes zur Verfügung zu stellen, oder aber sie sind nicht bereit, diese Zeit zu bezahlen.
Aus diesem Grund können sich Personen, die keine führende Position in der Wirtschaft innehaben, zum Teil nicht in der Politik engagieren, obwohl gerade sie die Mehrheit der Bevölkerung unseres Landes ausmachen.
Der grösste Teil der auf lokaler, regionaler oder kantonaler Ebene gewählten PolitikerInnen arbeitet im öffentlichen oder halböffentlichen Sektor, ist selbstständig oder bekleidet eine Führungsposition in der Industrie oder in einem Berufsverband.
Ausübung politischer Ämter für alle erleichtern
Diese Motion verlangt, die Ausübung politischer Ämter für alle zu erleichtern. Es wäre nur gerecht, wenn allen Bevölkerungsklassen ermöglicht würde, ein solches Amt einzunehmen. Damit verbunden wäre eine Bereicherung des politischen Lebens sowie eine echte Abbildung unserer Gesellschaft in der Politik.
In Artikel 40, Absatz c der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung ist aufgeführt, dass für die Ausübung eines öffentlichen Amtes die erforderliche Zeit im Rahmen eines bezahlten Urlaubes bis maximal 15 Arbeitstage pro Jahr gewährt wird.
Personen, die in der Privatwirtschaft tätig sind, sollten dasselbe Recht erhalten. Dies wäre ein Zeichen der Lebendigkeit unserer Demokratie.