Nach Brexit behalten Schweizer und Briten ihre Rechte
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer und Briten sollen ihre bestehenden Rechte auch nach dem Brexit behalten können.
- Der Bundesrat hat deshalb ein Abkommen mit der UK über die Rechte von Bürgern genehmigt.
Der Schweizer Staatssekretär Mario Gattiker unterzeichnete heute Montag gemeinsam mit seinem britischen Amtskollegen Christopher Heaton-Harris das fünfte Abkommen der sogenannten «Mind the Gap»-Strategie.
Darin wird geregelt, dass die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und Grossbritannien auch nach deren Austritt aus der Europäischen Union (EU) weiter bestehen. «Es ist klar, dass das Vereinigte Königreich ein wichtiger Partner für die Schweiz ist. Wirtschaftlich und politisch», so Mario Gattiker zu den Medien.
Rechte der Bürger bleiben nach Brexit erhalten
Nach dem Handels-, Strassentransport-, Luftverkehrs- und Versicherungsabkommen, wurde heute als fünfter Streich das Abkommen über die Rechte der Bürger nach dem Brexit unterzeichnet.
Damit behalten jene Schweizer und britische Staatsangehörige ihre Rechte, welche sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) erworben haben, auch nach dem Brexit. Nebst dem Aufenthaltsrecht regelt das Abkommen auch die Ansprüche auf Sozialversicherung und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.
Rund 80'000 Personen sind betroffen
Mario Gattiker betonte, dass die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) für die rund 80'000 betroffenen Personen eine gute Lösung gefunden hätten.
Heaton-Harris dankte bei der Unterzeichnung in Bern der Schweiz für die positive und pragmatische Zusammenarbeit. Das Abkommen bringe den Bürgerinnen und Bürger beider Staaten im jeweils anderen Land Sicherheit.
Das Abkommen gelte unabhängig davon, ob sich Grossbritannien mit der EU auf ein Austrittsabkommen einige oder nicht. Im Falle einer Einigung mit der EU würde es erst nach einer Übergangszeit in Kraft treten, voraussichtlich 2021. Im Falle eines «No-Deal-Brexit» tritt es sofort in Kraft, unter Umständen also schon am 30. März.