Polizisten gehen unterschiedlich gegen Gaffer vor

Nach einem Verkehrsunfall veröffentlichte die Kantonspolizei St. Gallen Bilder von Gaffern. Die Zürcher setzten auf andere Methoden.

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Marco Cortesi, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, erklärt das Problem mit Gaffern bei Unfällen. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • In St. Gallen ereignete sich am Mittwoch ein tödlicher Verkehrsunfall.
  • Die Polizei veröffentlichte daraufhin Aufnahmen der Gaffer.
  • Die Zürcher Polizei verzichtet auf die Video-Anprangerung und hat andere Methoden.

Am vergangenen Mittwoch kam es auf der A1 bei St. Gallen zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Einige vorbeifahrende Autofahrer zückten das Handy und tätigten Aufnahmen der Unfallstelle. Am folgenden Tag veröffentlichte die Kantonspolizei St. Gallen Bilder der Gaffer auf Facebook.

Andere Polizeikorps sind da zurückhaltender. So auch die Stadtpolizei Zürich, wie deren Sprecher Marco Cortesi erklärt. «Das werde ich sicher nicht machen. Ich probiere es zu thematisieren und appelliere an die Vernunft.»

Cortesi hat ein gewisses Verständnis für die Gaffer: «Der Mensch ist grundsätzlich gwundrig, das ist im Naturell vom Mensch.» Doch: «Man muss aber nicht noch alles aufnehmen, um es dann zu Hause wie eine Trophäe zu zeigen.» Auch die Zürcher Polizei geht gegen Schaulustige vor.

Rettung an erster Stelle

«Es gibt natürlich die Möglichkeit, das Gebiet abzusperren, dass man nicht hindurchfahren kann», so Cortesi. «Oder es auch so abzusperren, sodass man die Unfallstelle nicht sieht. Das heisst aber natürlich, man muss immer Zeltblachen oder einen anderen Sichtschutz aufstellen.»

Allerdings sei dies bei einem Verkehrsunfall nicht immer möglich. In erster Linie gehe es natürlich immer darum, die betroffenen Leute zu retten und zu bergen. «Das ist der erste, schnellste und wichtigste Punkt. Wenn aber dann bereits Gaffer im Weg stehen, dann ist das problematisch.»

Gaffer machen sich strafbar

Zudem drohe Gaffern auch eine Strafanzeige: «Leute, die eben bei Unfallstellen anhalten oder langsam vorbeifahren und dabei Fotos aufnehmen, die machen sich strafbar. Diese missachten auch das Recht am eigenen Bild der Opfer, dementsprechend ist das wirklich sehr problematisch», so Cortesi weiter. Deshalb sei es auch gut und richtig, wenn man dieses Thema anspreche.

Mitfilmen während des Lenkens eines Autos kann durchaus teuer werden. Es muss mit einer Strafe von bis zu 300 Franken gerechnet werden. Bei grober Behinderung des Strassenverkehrs kann dies auch zu einem Fahrscheinentzug führen.

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Das ganze Interview mit Marco Cortesi, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. - Nau

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