Vierfachmord Rupperswil: Thomas N. bleibt ordentlich verwahrt

Conradin Zellweger
Conradin Zellweger

Aarau,

Das Aargauer Obergericht hat heute über die Verwahrung von Thomas N. neu verhandelt. Der Vierfachmörder bleibt ordentlich verwahrt.

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Am Aarauer Obergericht wird heute die lebenslängliche Verwahrung von Thomas N. verhandelt. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Aargauer Obergericht hat heute über die Art der Verwahrung von Thomas N. geurteilt.
  • Die lebenslängliche Haftstrafe hat Thomas N. akzeptiert – sie ist somit rechtsgültig.
  • N. bleibt ordentlich verwahrt.

11.56 Uhr: Die Verhandlung ist zu Ende. Danke fürs Mitlesen!

11.48 Uhr: Das Obergericht Aarau bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg. Thomas N. wird ordentlich verwahrt. Die lebenslängliche Verwahrung könne nicht gesprochen werden, da Thomas N. nicht als untherapierbar gelte. Wie auch das Bezirksgericht ordnet das Obergericht keine Ambulante Therapie an, wie es der Beschuldigte gewünscht hätte.

11.02 Uhr: Es spricht Staatsanwältin Barbara Loppacher. Sie fordert eine lebenslange Verwahrung. Zur Diskussion steht die besonders hohe Rückfallgefahr und die Möglichkeit einer Therapie. «Es ist erstaunlich, dass zwei erfahrene Gutachter zu einem solch unterschiedlichen Störungsbild kommen», sagt Lopacher.

«Es liegt auf der Hand, dass der Beschuldigte allen etwas anderes erzählt». Die Staatsanwältin spielt nun darauf, dass Thomas N. die Gutachter getäuscht habe. «Der Beschuldigte ist ein hoch manipulativer Mann, gerade mit seinem unauffälligen äusseren Erscheinungsbild»

Ob das Gericht so von einer lebenslänglichen Verwahrung überzeugen kann? Richter Jann Six ist für harte Urteile bekannt. Six etwa im Fall Lucie sprach der SVP-Richter eine lebenslange Verwahrung aus, das berichtete Tele M1.

10.36 Uhr: Senn wehrt sich nun gegen die geforderte lebenslängliche Verwahrung des Vierfachmörders. «Die Verwahrung ist keine Bestrafung, sie dient einzig dem Schutz der Öffentlichkeit», so die Verteidigerin. Da beide Gutachten eine erfolgreiche Therapie nicht ausschliessen, sei eine Verwahrung nicht rechtens. Es sei ausserdem nicht nachvollziehbar, warum Thomas N. die Therapie bis jetzt verwehrt blieb.

10.05 Uhr: Die Befragung der Gutachter ist zu Ende. Nun werden die Pflichtverteidiger Renate Senn und danach die Staatsanwältin Barbara Loppacher ihre Plädoyers halten. Die Verteidigerin erläutert, warum Thomas N. heute nicht anwesend ist. Es gehe heute nur um die rechtliche Materie der Verwahrung, darum sei er dispensiert. «Bei Thomas N. hat sich nichts verändert, er ist nach wie vor therapiewillig», so Senn.

9.48 Uhr: Die Staatsanwältin Barbara Loppacher befragt nun die Gutachter. Habermeyer erklärt, dass eine Pädophilie allein selten zu solchen Straftaten führe. Zu einer solchen Tat komme es meistens, wenn zusätzlich eine Persönlichkeitsstörung vorliege. Habermeyer führt aus, dass die sexuelle Motivation im Vordergrund stehe. Mitunter spreche dafür, dass Thomas N. nur vom sexuellen Missbrauch des 13-jährigen Jungen Vidos erstellt hat, nicht aber von den Tötungen und Gewaltanwendungen.

9.02 Uhr: Gutachter Josef Sachs wehrt sich gegen die Kritik von Psychiater Urbaniok. «Ein Delikt wie dieses ist nicht auf eine Ursache zurückzuführen», so Sachs. Beide Gutachter bleiben dabei, eine Therapierbarkeit von Thomas N. kann nicht ausgeschlossen werden. Auch Gutachter Elmar Habermeyer kritisiert Urbaniok: «Ich finde es schwierig, wenn die Gutachten von aussen beurteilt werden! Das führt solche Gutachten ad Absurdum.» Als Psychiater stehe ihm auch keine Erklärung einer solchen Tat zu. Psychiater Urbaniok kritisierte die beiden Gutachter im Vorfeld, dass sie die Tat nicht erklären konnten und Thomas N. so nicht als Therapiefähig bezeichnet werden könne.

8.45 Uhr: Der leitende Richter Jann Six kommt auf die Aussagen von Psychiater Frank Urbaniok zu sprechen. Dieser hat vor der Verhandlung die beiden Gutachter im Fall kritisiert. Die Frage dreht sich nun darum, ob Thomas N. therapierbar sei. Die beiden Gutachter bestätigten im März eine Therapierfähigkeit. Bleiben die Gutachter dabei könnte es mit einer lebenslangen Verwahrung schwierig werden.

8.31 Uhr: Gutachter Sachs erläutert: «Frühestens nach zwei Jahren kann bei schweren Persönlichkeitsstörungen mit ersten Erfolgen gerechnet werden.» Sowohl bei einer ambulanten wie auch bei einer stationären Therapie brauche es schätzungsweise zehn Jahre, bis bei Thomas N. mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann. Dabei sind sich die beiden Gutachter einig.

8.22 Uhr: Die Berufungsverhandlung ist eröffnet. Zuerst werden die zwei psychiatrischen Gutachter erneut befragt. Beide Gutachter bleiben bei den Befunden, welche sie schon im März vor dem Bezirksgericht gemacht haben. Am Zustand von Thomas N. habe sich aus psychiatrischer nichts geändert.

Die Ausgangslage: Heute Vormittag wird über die Verwahrung vom Vierfachmörder Thomas N. verhandelt. Sowohl der Beschuldigte wie auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil der Verwahrung weiter gezogen. Das Aargauer Obergericht in Aarau entscheidet also heute über folgende Punkte:

• die lebenslängliche Verwahrung

• die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie

• das lebenslängliche Tätigkeitsverbot

Thomas N. ist nicht anwesend

Der Vierfachmörder Thomas N. hat die lebenslange Haftstrafe akzeptiert und sitzt diese aktuell in der Strafanstalt Pöschwies ab. Er nimmt an der Berufungsverhandlung nicht teil. Es werden die Sachverständigen befragt und die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft werden ihre Plädoyers halten.

Die Chronologie im Fall Rupperswil:

Das geschah beim ersten Prozess im März:

Das Bezirksgericht Lenzburg AG verurteilte Thomas N. zu einer lebenslangen Haftstrafe und sprach eine ordentliche Verwahrung aus. Das Gericht berücksichtigte zwei psychiatrische Gutachten, welche Thomas N. eine Pädophilie und narzisstische Persönlichkeitsstörung attestierte. Thomas N selber sagte, die sexuelle Anziehung zu dem jüngsten Opfer, einem 13-jährigen Knaben, sowie die Geldsorgen haben ihn zur Tat bewegt. Er entschuldigte sich am Schluss des Prozesses bei den Hinterbliebenen.

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