Ab Januar 2020 werden die AHV-Beiträge erhöht
Nächstes Jahr steigen die AHV-Beiträge zum ersten Mal seit über 40 Jahren. Der Anstieg ist eine Folge der AHV-Steuervorlage, welche 2020 in Kraft tritt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die AHV-Steuervorlage tritt per Januar 2020 in Kraft.
- Folge dessen steigen die AHV-Beiträge im nächsten Jahr an.
- Der Bundesrat hat die Beitragserhöhung am Mittwoch verabschiedet.
Nächstes Jahr steigen die AHV-Beiträge erstmals seit über 40 Jahren. Das ist eine Folge der AHV-Steuervorlage, die Anfang 2020 in Kraft tritt. Der Bundesrat hat am Mittwoch drei Verordnungen zum Steuerteil verabschiedet und die AHV-Beitragssätze erhöht.
Der AHV-Beitragssatz steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent. Die Beiträge werden je hälftig von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Die Beitragssätze für Selbständigerwerbende und der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige werden entsprechend erhöht.
Zusätzliche 2 Milliarden Franken
Das Stimmvolk hatte die AHV-Steuervorlage (Staf) im Mai 2019 angenommen. Die höheren Beiträge sollen der AHV zusätzlich gut 2 Milliarden Franken pro Jahr in die Kasse spülen. Es handelt sich um eine Paketlösung des Parlaments, mit welcher dem umstrittenen Steuerteil Vorlage zu einer Mehrheit verholfen werden sollte.
Der Bundesrat hat dazu drei Verordnungen gutgeheissen. Eines ist die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen. Sie präzisiert, wie das für den Zinsabzug qualifizierende Eigenkapital und der anwendbare Zins berechnet werden. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist für die Kantone freiwillig, sie darf aber nur von Hochsteuerkantonen eingeführt werden.
Patentbox-Verordnung zur Quellensteuer
Die Patentbox-Verordnung regelt hauptsächlich die Anwendung des OECD-Standards zu Patentboxen. Darüber hinaus beinhaltet sie Präzisierungen zur Ermittlung des Gewinns aus Patenten und vergleichbaren Rechten. Die Verordnung regelt die Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Sie erklärt, wie die nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren den Steuern der Schweiz angerechnet werden.