Über 60-jährige Arbeitslose sollen künftig eine Überbrückungsleistung bis zum AHV-Rentenalter beanspruchen können.
Sozialminister Alain Berset präsentiert die Gesetzesvorschläge des Bundesrats für eine Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose.

Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig sollen Ausgesteuerte über 60-Jährige eine Überbrückungsrente erhalten.
  • Sie endet mit der ordentlichen Pensionierung und ist an Bedingungen geknüpft.
  • Die Vorschläge des Bundesrats nach der Vernehmlassung präsentierte Bundesrat Alain Berset.
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Es ist eine Binsenweisheit: Ältere Arbeitslose haben Mühe, eine neue Stelle zu finden. Die gegenwärtige Situation behagt dem Bundesrat nicht: Wer keine Stelle mehr findet, muss das eigene Vermögen aufbrauchen. Oder gar die AHV vorbeziehen, die zweite und dritte Säule antasten und schliesslich Sozialhilfe beantragen. Mit einer Überbrückungsleistung für über 60-Jährige soll dies nun ändern.

Folgen der Personenfreizügigkeit

Um dem entgegenzuwirken und das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern, haben sich der Bundesrat und die Sozialpartner auf ein Massnahmenpaket geeinigt. Mit diesen «flankierenden Massnahmen» sollen die Folgen der Personenfreizügigkeit abgefedert werden. Teil davon ist auch die Überbrückungsleistung.

Voraussetzung ist unter anderem, dass man nach 58 arbeitslos geworden ist und während 20 Jahren in die AHV eingezahlt hat. Wie bei den Ergänzungsleistungen gilt, dass das Vermögen 100'000 Franken oder weniger betragen muss. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 30 Millionen Franken für 2021. Bis 2030 steigen diese auf 230 Millionen jährlich an.

Umgekehrt gebe es Einsparungen von 20 bis 30 Millionen Franken jährlich bei den Ergänzungsleistungen. Davon profitieren Bund, Kantone und Gemeinden. Für Kantone und Gemeinden gäbe es auch Einsparungen bei der Sozialhilfe.

Kritische Parteien und «mehrheitlich positives Echo»

Sozialminister Alain Berset ist zuversichtlich, damit auf der richtigen Linie zu sein. Die Vorschläge seien in der Vernehmlassung «auf ein mehrheitlich positives Echo gestossen». Dass die Situation von älteren Arbeitslosen verbessert werden soll, wird denn auch durchgehend begrüsst.

Verschiedene Parteien kritisieren aber, dass mit der «Überbrückungsrente lediglich Symptome und nicht Ursachen bekämpft würden. Namentlich die SVP beklagt, die Massnahme sei Teil eines teuren Abstimmungskampfs gegen ihre Begrenzungsinitiative. Zudem werde so erst recht ein Anreiz geschaffen, Arbeitnehmenden mit 58 Jahren zu kündigen.

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