Bafu gibt grünes Licht für Feldversuche mit Gentech-Gerste

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Zürich,

Forschende der Universität Zürich dürfen Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderter Gerste durchführen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) erteilte dafür die Bewilligung. Die Gerstenpflanzen tragen ein Gen aus Weizen, das sie resistent gegen Pilzkrankheiten macht.

Pilzerkrankungen können schwere Ernteeinbussen bedeuten. Forschende haben Gerste ein Gen aus Weizen eingebaut, das sie resistent macht gegen mehrere Pilzkrankheiten. (Symbolbild)
Pilzerkrankungen können schwere Ernteeinbussen bedeuten. Forschende haben Gerste ein Gen aus Weizen eingebaut, das sie resistent macht gegen mehrere Pilzkrankheiten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Von diesem Frühling bis Herbst 2023 dürfen die Forschenden um Beat Keller von der Universität Zürich unter streng kontrollierten Bedingungen gentechnisch veränderte Gerste am Standort Reckenholz ZH der Forschungsanstalt Agroscope anbauen, teilte das Bafu am Donnerstag mit.

Den Pflanzen wurde ein Resistenzgen aus Weizen eingefügt, das ihnen eine Immunität gegen mehrere Pilzkrankheiten verleiht.

Pilzerkrankungen wie Mehltau, Blattfleckenkrankheit und Maisbeulenbrand können zu erheblichen Ernteverlusten führen. Manche Getreidesorten sind jedoch immun gegen diese Erkrankungen. Ein Gen aus Weizen, das eine solche Immunität verleiht, haben die Forschenden um Keller in Gerste und Mais eingebaut.

In Labor- und Gewächshaus-Versuchen hatten sich die transgenen Sorten bereits bewährt. Nun geht es darum, die Eigenschaften der pilzresistenten Gerste im Feldversuch zu prüfen.

Das Bafu erteilte die Bewilligung für die Freisetzungsversuche am Donnerstag und legte auch die nötigen Sicherheitsmassnahmen fest, um die Ausbreitung der gentechnisch veränderten Pflanzen über das Versuchsgelände hinaus zu verhindern. Diese seien vergleichbar mit jenen für frühere Freisetzungsversuche in der Schweiz, schrieb das Bundesamt.

In der Schweiz müssen Versuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen bewilligt werden. Wegen des Gentech-Moratoriums dürfen in der landwirtschaftlichen Produktion bis Ende 2021 keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden.

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