Barley will Immobilienkäufer von Maklergebühren entlasten

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Deutschland,

Wer den Makler bestellt, der zahlt ihn auch - was bereits bei Vermietungen gilt, soll nach den Plänen von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) künftig auch beim Kauf von Wohnungen oder Häusern der Fall sein.

Maklerin mit Interessenten
Maklerin mit Interessenten - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Kritik aus Union an Gesetzesplan der Justizministerin - Unterstützung der Grünen.

Für Verbraucher sollen dadurch bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum die oft hohen Kaufnebenkosten sinken. Doch es gibt Widerstand: Das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen entspreche «nicht dem Koalitionsvertrag», erklärte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU).

Makler würden «in der Praxis überwiegend auf Initiative der Verkäuferseite tätig», heisst es in Barleys Gesetzesentwurf, der am Montag in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gebracht wurde. Trotzdem seien Kaufinteressenten «in der Regel gezwungen, zumindest einen Teil der Maklerprovision zu übernehmen». Ziel des Gesetzes ist es nun, diese «Abwälzung von Maklerkosten» zu verhindern.

«Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren», sagte Barley der «Süddeutschen Zeitung» zur Begründung. «Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat.»

Für die Käufer könnte es Barleys Entwurf zufolge Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro geben. Einbussen müssten hingegen die Makler verkraften: Das Justizministerium rechnet damit, dass ihre Einnahmen aufgrund von Auftragsverlusten um zehn Prozent oder 600 Millionen Euro zurückgehen könnten.

Unterstützung für Barleys Vorstoss signalisierte die Grünen-Bundestagsfraktion. Dadurch würden die meisten Käufer «um einen fünfstelligen Betrag und den grössten Teil ihrer Kaufnebenkosten beim Wohnungskauf entlastet,», sagte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Ministerin dürfe nun «nicht wieder vor der Union einknicken».

Unionsfraktionsvize Lange machte allerdings Vorbehalte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Pläne der SPD-Politikerin deutlich. «Das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen, das faktisch dem Verkäufer die Maklerkosten auferlegt, entspricht nicht dem Koalitionsvertrag», erklärte er. Zudem bestehe die Gefahr, «dass die Verkäufer diese Kosten einfach auf den Kaufpreis drauf setzen», warnte Lange. «Damit ist den Käufern von Immobilien nicht geholfen.»

Auch das Bundesbauministerium von Horst Seehofer (CSU) wies den Entwurf zurück: «Wir sehen keine positiven Effekte durch die Maklerumlage», sagte der parlamentarische Staatssekretär für Bauen, Marco Wanderwitz (CDU), dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Es gibt eine Vielzahl denkbarer Instrumente zur Senkung der Erwerbskosten, die wirksamer wären, beispielsweise die Senkung der Grunderwerbsteuer.»

Der «Süddeutschen Zeitung» zufolge stossen Barleys Pläne auch im Bundeskanzleramt auf Vorbehalte. Dort würden sie als offenbar nicht von den Beschlüssen des Wohngipfels vom September 2018 gedeckt betrachtet, schrieb die Zeitung.

Ein Sprecher des Justizministeriums verwies am Montag hingegen auf die Ergebnisse des Wohngipfels im September im Kanzleramt. Darin heisst es: «Die Bundesregierung strebt eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an.»

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol nannte die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf einen wichtigen Schritt. «Denn Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren», erklärte er. «Wir erwarten, dass auch unser Koalitionspartner sich an die Beschlüsse des Wohngipfels hält.»

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