Corona-Kredite fliessen oft zu Vermietern
Die Corona-Kredite sollen KMU während der Krise unterstützen. Das Geld fliesst aber oft zum Vermieter, wie neue Recherchen zeigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Geschäftsmietengesetz ist am Widerstand der Bürgerlichen gescheitert.
- Viele KMU leiden darunter, dass der Vermieter den Mietzins nicht erlässt.
Die Corona-Krise trifft das Gewerbe hart. Um den KMU unter die Arme zu greifen, haben Bund und Banken vergangenes Frühjahr Corona-Kredite zu Sonderkonditionen gesprochen.
Viele dieser Hilfsgelder landen oft vollumfänglich beim Vermieter, wie der SRF-«Kassensturz» berichtet. So etwa im Fall eines Yogastudios in Schlieren ZH. Während der ersten Welle gab es noch eine Mietzinsreduktion, doch jetzt stellte sich die Eigentümerin quer.
Um nicht die Kündigung zu erhalten, musste die Inhaberin des Yogastudios den ganzen Covid-Kredit an die Immobilien-Eigentümerin überweisen: insgesamt 25'000 Franken.
Direktzahlung an Immo-Branche
«Die Coronakredite sind zu einer Direktzahlung an die Immobilienbranche verkommen», sagt Larissa Steiner vom Zürcher Mieterverbands im Bericht. Das sei stossend. «Es hat nichts mit der Frage zu tun, ob aufgrund der behördlichen Schliessungen ein Anspruch auf Mietzinsreduktion besteht.»
Dass Geschäftsmieten zu einem Knackpunkt werden dürften, war auch dem Parlament bewusst. Doch das Geschäftsmietengesetz, welches eine deutliche Mietreduktion für betroffene Unternehmen vorsah, scheiterte am Widerstand der bürgerlichen Parteien.
Viele Geschäftsmieter kämpfen diese Tage vor Gericht. Einige davon vertritt der Berner Rechtsanwalt Nicolas Pfister. Gegenüber dem «Kassensturz» sagt er: «Die Vermieter sagen, es ist nicht ihr Problem. Wenn man ein Geschäft hat, muss man sich organisieren. Jetzt ist es halt Pech.»
Lösung in zwei Drittel der Fälle
Gregor Rutz, Präsident vom Hauseigentümerverband Zürich und SVP-Nationalrat sagt dazu: «Ich glaube, dass man mehr erreicht, wenn man zusammen spricht. Das Monitoring des Wirtschaftsdepartements hat bereits letzten Herbst gezeigt, dass in zwei Drittel der Fälle bereits eine Lösung gefunden wurde.»
Mit den Mieterlassen habe die Politik zu lange falsche Hoffnung geschürt. Der Bund dürfe nicht in privatrechtliche Verträge eingreifen.