Deutsche Bank muss wegen Aktiendeals Bussgeld zahlen
Die Deutsche Bank muss wegen umstrittenen Aktiendeals ein Bussgeld in Millionenhöhe zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Deutsche Bank versuchte 2008 49 Millionen Franken vom Finanzamt geltend zu machen.
- Die Aktiendeal-Masche ist aufgeflogen. Die Bank muss Strafe zahlen.
Frankfurter Staatsanwälte haben der Deutschen Bank im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen umstrittener «Cum-Ex»-Aktiendeals ein Bussgeld von 4 Millionen Euro (4,5 Millionen Franken) aufgebrummt. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft bestätigte heute Mittwoch den Eingang des Geldes, ohne den Namen des Instituts zu nennen.
Mit dieser Massnahme der Vermögensabschöpfung sei der «Ordnungswidrigkeitenteil» des Verfahrens abgeschlossen. Die Ermittlungen gegen drei Beschuldigte in diesem seit Juni 2015 anhängigen Komplex laufen nach Angaben der Behörde weiter. Die Deutsche Bank wollte den Vorgang, zu dem es zuvor einen Medienbericht gegeben hatte, weder bestätigen noch dementieren.
49 Millionen Franken durch Schlupfloch
Bei den umstrittenen Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro (63 Milliarden Franken) belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.
In dem konkreten Fall legen die Ermittler den Beschuldigten nach früheren Angaben zur Last, im Jahr 2008 über eine Gesellschaft Wertpapiergeschäfte um den Dividendenstichtag getätigt zu haben. Auf Basis von Bescheinigungen über Kapitalertragsteuern sollen in der Folge beim Finanzamt insgesamt etwa 43 Millionen Euro (49 Millionen Franken) geltend gemacht worden sein. Zu einer Anrechnung oder gar Auszahlung dieser Summe kam es jedoch nicht, da das Finanzamt die Anrechnung verweigerte.