Drei Eilanträge bei Bundesverfassungsgericht gegen Berliner Mietendeckel eingegangen
Gegen den Berliner Mietendeckel sind einem Medienbericht zufolge mittlerweile drei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eilanträge stammen von Vermietern - Termin für Entscheidung zunächst offen.
In zwei Fällen seien die Anträge Teil einer grundsätzlichen Verfassungsbeschwerde gegen das Mietendeckel-Gesetz, berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg am Mittwoch unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Die Eilanträge stammen demnach von Vermietern.
Sie wollen den Angaben zufolge vor allem erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die Auskunftspflicht im Mietendeckel-Gesetz bis zu einer endgültigen Entscheidung ausser Kraft setzt. Denn Vermieter müssen bis Ende April ihren Mietern mitgeteilt haben, wie hoch ihre laut Gesetz zulässige Miete ist. Tun sie das nicht, wird ein Bussgeld fällig.
Bereits Mitte Februar ? kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes ? hatte das Bundesverfassungsgericht ähnliche Eilanträge mehrerer Vermieter abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Anträge zu früh eingereicht worden seien. Wann das Gericht nun entscheiden wird, liess der Sprecher laut RBB offen.
Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung hatte den Mietendeckel Ende Oktober auf den Weg gebracht. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren, besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen abgesenkt werden.
Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.