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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht sanktioniert Ex-CEO

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Bern,

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat gegen einen CEO einer Bank ein Tätigkeits- und Berufsverbot verhängt. Er habe gegen bankinterne Weisungen verstossen.

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Das Logo der Finanzmarktaufsicht Finma in Bern. - Keystone SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-CEO einer Schweizer Bank soll unrechtmässig 730'000 Franken Gewinn erzielt haben.
  • Die Finma hat ihm nun ein mehrjähriges Tätigkeits- und Berufsverbot aufgebrummt.

Die Finanzmarktaufsicht Finma ahndet einen ehemaligen CEO einer Schweizer Bank wegen einem schweren Fall von Insiderhandel. Sie zieht nun Konsequenzen. Den unrechtsmässig erzielten Gewinn von rund 730'000 Franken wurde eingezogen und ein mehrjähriges Berufsverbot gegen die Person verhängt.

Der Mann hatte in seiner Amtszeit als CEO einer Schweizer Bank über Depots seiner Ehefrau bei anderen Banken Transaktionen ausgeführt. In einer Medienmitteilung der Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht vom Freitag veröffentlichte, wurde dies bekannt gegeben. Damit habe er gegen bankinterne Weisungen verstossen.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht macht keine Angaben zur Identität des Mannes

Das Ausnutzen der Insiderinformationen habe dem ehemaligen Manager ermöglicht, hohe Geldsummen zu beschlagnahmen. In einem Zeitraum von mehreren Jahren war es ihm möglich über die Depots seiner Ehefrau grosse Gewinne zu erzielen. Er habe damit «wiederholt und systematisch» gegen Aufsichtsrecht verstossen, schreibt die Behörde.

Neben der Einziehung der unrechtmässigen Gewinne hat die Finma ein Berufsverbot von vier Jahren über den Schuldigen verhängt. Ausserdem wurde ihm ein Arbeits- und Tätigkeitsverbot als Händler von sechs Jahren verfügt. Die Finma-Verfügung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Über die Identität des Schuldigen machte die Finma soweit keine Angaben.

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