Laut Europäischem Gerichtshof müssen Arbeitgeber Zeiten erfassen

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig erfassen müssen.

Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber müssen laut Urteil des Europäischen Gerichtshof die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EuGH hat entschieden, dass die Erfassung nur von Überstunden nicht ausreicht.
  • Die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern müssen nun vollständig erfasst werden.
  • Also müssen EU-Staaten ein System zur Arbeitszeiterfassung einrichten.

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig erfassen. Die Erfassung nur der Überstunden reicht nicht aus.

Hierzu verpflichten die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag gegen die Deutsche Bank in Spanien. Die in Spanien und ähnlich auch in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reicht danach nicht aus.

Bisher besteht nur Pflicht zur Überstunden-Erfassung

Wie in Deutschland besteht in Spanien bislang nur eine Pflicht zur Erfassung der Überstunden. Von der Deutsche Bank SAE hatte die Gewerkschaft CCOO aber verlangt, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen.

Andernfalls könnten auch die Überstunden nicht korrekt ermittelt werden. 53,7 Prozent der Überstunden in Spanien würden daher nicht erfasst. Der Nationale Gerichtshof in Spanien legte den Streit dem EuGH vor.

System der Arbeitszeiterfassung nötig

Der gab der Gewerkschaft nun recht. Danach müssen alle EU-Staaten «ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann». Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der EU.

Diese verbürgten «das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten». Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten.

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