EuGH entscheidet über kontaktloses Zahlen ohne Pin-Code
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) darüber, wie eine Bank ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beim kontaktlosen Bezahlen gestalten muss.
Konkret geht es um die sogenannte Near Field Communication (NFC), mit der Kleinbeträge bezahlt werden können, ohne einen Pin-Code einzugeben. Der österreichische Verein für Konsumenteninformation klagte gegen die diesbezüglichen AGB der Denizbank. (Az. C-287/19)
Laut diesen AGB gilt die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Richtlinien als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor Inkrafttreten mitteilt. Die Bank schliesst ausserdem ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen aus und kann die Karte für Kleinbetragszahlungen nicht sperren, wenn sie abhanden kommt. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten.