EuGH: Stickstoffdioxid-Werte in Frankreich «systematisch» überschritten

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Luxemburg,

Im Streit über die Luftverschmutzung in europäischen Ballungsräumen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Frankreich verurteilt.

Abgas
Abgase aus einem Auspuff. - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil könnte auch Signalwirkung für Deutschland haben.

Der EuGH entschied am Donnerstag, dass das Land seit 2010 den Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) «systematisch und anhaltend» überschritten habe. Die Richter gaben einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt und sahen einen Verstoss gegen die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zur Luftqualität. Ein ähnliches Urteil könnte Deutschland drohen. (Az. C-636/18)

Die EU-Kommission erhob nämlich auch gegen die Bundesrepublik eine Vertragsverletzungsklage wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte. Wann der EuGH darüber entscheidet, ist noch unklar. Die Kommission geht seit längerem gegen mehrere Länder wegen schlechter Luft vor. Die Klagen betreffen zum Teil wie in Frankreich und Deutschland die Stickstoffdioxid-Belastung, bei anderen Ländern die Feinstaub-Werte.

Im Fall von Frankreich verwies der EuGH zwar darauf, dass eine Überschreitung der Grenzwerte für sich genommen nicht für die Feststellung eines Verstosses gegen die massgebliche EU-Richtlinie ausreiche. Die Länder verfügten über einen «gewissen Spielraum», doch die getroffenen Gegenmassnahmen müssten es jedenfalls ermöglichen, den Zeitraum mit zu hohen Werten so kurz wie möglich zu halten.

Frankreich habe aber «offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Massnahmen» getroffen. Die «systematische und anhaltende» Überschreitung in sieben aufeinanderfolgenden Jahren belege dies.

Das Luxemburger Urteil setzt Frankreich nun unter Druck. Strafen zahlen muss das Land aber noch nicht direkt. Sollte die EU-Kommission allerdings der Auffassung sein, dass noch immer nicht genug gegen die Luftverschmutzung unternommen wird, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dies würde auch für Deutschland gelten, falls der EuGH im Fall der Bundesrepublik zum gleichen Schluss wie bei Frankreich kommt.

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