Europäischer Gerichtshof entscheidet über Fragen zu Zeitarbeit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über Fragen zu Zeitarbeit in Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitnehmerin findet, dass solche Tarifverträge gegen Bestimmungen des EU-Rechts verstossen, und zog in Deutschland vor Gericht..
Zugrunde liegt die Klage einer Leiharbeiterin im Einzelhandel, die im Jahr 2017 pro Stunde 4,40 Euro weniger Lohn bekam als ihre direkt beim entleihenden Unternehmen angestellten Kolleginnen und Kollegen. Das war möglich, weil die Zeitarbeitsfirma nach einem Tarifvertrag zahlte. (Az. C-311/21)
Die Arbeitnehmerin findet, dass solche Tarifverträge gegen Bestimmungen des EU-Rechts verstossen, und zog in Deutschland vor Gericht. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH Fragen vor. Unter anderem will es wissen, unter welchen Voraussetzungen ein von den Sozialpartnern abgeschlossener Tarifvertrag vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern abweichen darf.