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Finma-Chef moniert fehlende Kompetenz und fehlende Mittel

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Zürich,

Finma-Direktor Stefan Walter hat erneut mehr Befugnisse für die Aufsichtsbehörde im Nachgang des CS-Untergangs gefordert.

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Stefan Walter ist der Direktor der Finanzmarktaufsicht. - keystone

«Der Finma fehlen heute wichtige Kompetenzen, die bei anderen international anerkannten Aufsichtsbehörden Standard sind», sagte Walter am Mittwoch im Club der Zürcher Wirtschaftsjournalisten (CZW).

So könne die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) zum Beispiel Boni erst stoppen, wenn Staatsgelder verwendet würden, um ein Institut zu unterstützen. Auch müsse es möglich sein, Banken zu büssen und abgeschlossene Verfahren zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts (im Fachjargon: Enforcementverfahren) zu veröffentlichen, sagte Walter. Auch sei ein «Senior Manager Regime» nötig. Alle diese Massnahmen hätten eine starke präventive Wirkung gegen mögliches Fehlverhalten von Instituten und ihrem Management.

Die Vorschläge des Bundesrats im TBTF-Bericht («too big to fail») und der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur CS-Rettung gingen «in die richtige Richtung». Für eine wirklich effektive und effiziente Aufsicht für die Zukunft komme es jedoch auf die Umsetzung an.

Walter zufolge muss zwischen «Frühintervention» und «Stabilisierung» unterschieden werden. Wenn beispielsweise die CDS-Spreads – die Absicherung von Ausfallrisiken – stark ansteigen oder Liquidität abfliesse, dann sei man bereits in einer Stabilisierungsphase.

Walter kritisierte zudem fehlende Ressourcen: «Keine andere angesehene Aufsichtsbehörde muss sich in ähnlicher Weise auf externe Wirtschaftsprüfer verlassen wie die Finma.» Die Aufsicht müsse erstens auf Risikoindikatoren reagieren können. Sie müsse aber zweitens auch in der Lage sein, blinde Flecken zu erkennen – also dort vorbeugend zu prüfen, wo noch keine Anzeichen für Probleme erkannt wurden, aber die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es welche gibt.

Walter: Grosse Verantwortung bei der Behörde selbst

Die Aufsicht müsse selbst Kontrollen vor Ort durchführen können. «Sie kann sich nicht übermässig auf externe Prüfer verlassen, bei denen es inhärente Interessenkonflikte gibt», sagte der Finma-Chef. Es sei daher von grosser Bedeutung, dass Artikel 23 des Bankengesetzes gestrichen werde, damit die Behörde selbst bestimmen könne, wann sie eigene Vor-Ort-Kontrollen durchführe. Im Versicherungsbereich sei dies bereits möglich.

Aber Walter sieht auch eine grosse Verantwortung bei der Behörde selbst: «Vor allem braucht es eine starke Aufsichtskultur, die gewillt ist, ihre Kompetenzen konsequent und gezielt einzusetzen, um Missstände bei Beaufsichtigten früh zu erkennen und vorbeugend zu beheben.» Denn das sei effizienter, «als das Feuer dann zu löschen, wenn es schon lichterloh brennt».

Es brauche aber auch immer Verhältnismässigkeit: Die Finma dürfe nicht «auf den Kleinen herumhacken». Die Aufsicht müsse den möglichen Risiken angepasst sein, und die Erwartungen müssten den Ressourcen und Kapazitäten der kleineren Institute entsprechen.

Walter ist seit Anfang April 2024 Direktor der Finanzmarktaufsicht. Er folgte auf Urban Angehrn, der sich Ende Oktober 2023 – nach der CS-Krise und der Notrettung durch die UBS – zurückzog. Walter war Generaldirektor bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Davor arbeitete er für die Federal Reserve Bank of New York sowie im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht.

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