Finma verlängert Schutzmassnahmen bei Sberbank Switzerland
Das Wichtigste in Kürze
- Damit untersteht die Bank weiterhin einem weitgehenden Auszahlungs- und Transaktionsverbot.
Sie darf ohne Zustimmung der Finma keine Auszahlungen oder Transaktionen tätigen, die nicht für den operativen Betrieb als Bank nötig sind.
Anfang März hatte die Finma erstmals Schutzmassnahmen ergriffen. Diese umfassten auch eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen bis am 2. Mai. Die Massnahmen würden nun wegen des verschärften internationalen Sanktionsumfelds und der in der Folge weiter bestehenden Risiken für die Liquiditätssituation der Bank bis am 31. Mai 2022 verlängert, teilte die Finma am Dienstag mit.
Die Aufsichtsbehörde hatte zudem einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt. Auch dieser nehme seine Funktion weiter wahr, heisst es. Der Untersuchungsbeauftragte soll insbesondere die finanzielle Stabilität, die Gleichbehandlung der Gläubiger und eine angemessene Organisation der Bank vor Ort überwachen.
Die Sberbank (Switzerland) ist eine indirekte Tochter der Sberbank of Russia. Sie ist nicht direkt mit der Sberbank Europe AG verbunden, die von Sanktionen betroffen ist.