Flankierende Massnahmen: Lohnverstösse auf Vorjahresstand

Keystone-SDA
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Bern,

Dumpinglöhne in der Schweiz sind 2018 auf dem gleichen Stand geblieben wie im Vorjahr. Bei den aus der EU entsandten Arbeitnehmern sank die Verstossquote leicht. Für das Seco ist klar: Die flankierenden Massnahmen wirken. Sie traten vor 15 Jahren in Kraft.

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Dumpinglöhne und Schwarzarbeit: Die Kantone befassen sich vor allem mit dem Baugewerbe, dem Gastgewerbe und dem Handel. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Seither wurden die Kontrollen intensiviert, bis sie sich auf hohem Niveau einpendelten, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag bekannt gab.

Die Einführung der flankierenden Massnahmen war ein Paradigmenwechsel.

Durch den Wegfall der Bewilligungspflicht für ausländische Arbeitnehmende wurde das System gezielter Kontrollen und eine umfassende Arbeitsmarktbeobachtung einschliesslich Kontrollen bei Schweizer Firmen eingeführt.

In den 15 Jahren seit der Einführung entwickelten sich die flankierenden Massnahmen weiter. Die verschiedenen Anpassungen im Gesetz und beim Vollzug machten die Durchsetzung der Massnahmen effektiver, effizienter und auf die Risiken am Arbeitsmarkt bezogener, bilanziert das Seco.

2018 überprüften die Vollzugsorgane die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen bei 173'000 Personen und in über 42'000 Betrieben in der Schweiz. Auf nationaler Ebene wurden 7 Prozent der einheimischen Betriebe, 35 Prozent der entsandten Arbeitnehmenden und 31 Prozent der selbstständigen Dienstleister kontrolliert.

In den Schweizer Betrieben blieben die von den tripartiten Kommissionen aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kantonsbehörden festgestellten Lohnunterbietungen mit einer Quote von 13 Prozent gleich hoch wie im Vorjahr.

Gegen Mindestlöhne verstossen hatten gemäss den paritätischen Kommissionen 24 Prozent der geprüften Betriebe. Diese Zahl blieb ebenfalls stabil. Die paritätischen Kommissionen überwachen die Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

Bei den entsandten Arbeitnehmenden gingen die durch die Kommissionen festgestellten Lohnunterbietungen von 16 auf 15 Prozent zurück. In GAV-Branchen wurden die Mindestlöhne von 21 Prozent der Kontrollierten unterschritten. Im Vorjahr war das noch bei 25 Prozent der Fall gewesen.

Bei den 5858 überprüften Selbständigen kam in sechs Prozent der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit auf. Gemäss Seco sind die Unterbietungsquote und die Mindestlohnverstösse nicht repräsentativ für den gesamten Arbeitsmarkt.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führten 78 Vollzugsstellen 12'023 Betriebs- und 37'111 Personenkontrollen durch. Die entspricht bei ersteren einer Zunahme um 0,4 und bei letzteren einem Anstieg um 2,9 Prozent. Die Kantone befassten sich dabei schwerpunktmässig mit dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, dem Gastgewerbe und dem Handel.

Mit 15'740 Verdachtsmomenten und 4134 getroffenen Massnahmen und verhängten Sanktionen stellte das Seco in diesen Bereichen eine Zunahme von 18 und 36 Prozent fest. Das dürfte auf die im Januar in Kraft getretene Revision des Gesetzes gegen Schwarzarbeit zurückzuführen sein, denn seither besteht eine Meldepflicht der Behörden.

Durch die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Vollzugsorgane für die flankierenden Massnahmen und das Gesetz gegen Schwarzarbeit lassen sich Verstösse gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Schwarzarbeit verstärkt bekämpfen, teilte das Seco mit. Der Vollzug der beiden Bestimmungen trage seit 15 und zehn Jahren «massgeblich zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz» bei.

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