Der Prozess gegen die Credit Suisse und vier Mitangeklagte ist am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona mit der Befragung der früheren Bank-Angestellten fortgesetzt worden. Diese war wegen ihrer Kenntnisse über Osteuropa angestellt worden.
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Das Logo der Credit Suisse (CS). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die in Bulgarien geborene und aufgewachsene ehemalige Spitzensportlerin berichtete, wie sie 2001 aufgrund ihrer Kontakte im Sport zunächst von der UBS eingestellt wurde.
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Drei Jahre später wechselte sie zur Credit Suisse. Die Bank habe damals Mitarbeiter gesucht, die sich in Osteuropa auskannten und Bulgarisch sprachen.

Nach ihrem Weggang von der Credit Suisse im Jahr 2010 schloss sich die heute 50-jährige Kundenberaterin einer Plattform an, die Dienstleistungen für unabhängige Vermögensverwalter anbietet. Dort arbeitet sie immer noch. Aufgrund einer schweren Krankheit hat sie ein Pensum von 20 Prozent.

Die Stimme der Angeklagten wurde lauter, als sie über ihren Gesundheitszustand sprach, der sich im Laufe der Strafuntersuchung während der letzten 14 Jahre zunehmend verschlechtert habe. Dennoch zeigte sich die ehemalige Sportlerin sehr kämpferisch. Sie wich teilweise den Fragen des Gerichts aus und beharrte auf Standpunkten, die zu ihrem Vorteil waren.

Der vorsitzende Richter, Stephan Zenger, konfrontierte die Frau auch mit der Ermordung eines ihrer Klienten im Mai 2005 in Sofia. Gemäss Medienberichten wurde der Mann mit einem bulgarischen Mafia-Netzwerk in Verbindung gebracht, das mit Kokain handelte.

Damals habe sie sofort ihren Vorgesetzten informiert, sagte die Angeklagte. Es habe eine Sitzung mit dem Risikomanager stattgefunden, und es habe weitere Diskussionen auf noch höherer Ebene gegeben.

Die 50-Jährige wurde auch zu ihrer Reise nach Bulgarien befragt, die sie weniger als einen Monat nach dem Mord in Begleitung ihres Vorgesetzten unternahm. Kurz zuvor hatten sich die Erben des Opfers bei der Bank in Zürich gemeldet. Der Hauptgrund für den Aufenthalt sei die Klärung der Situation gewesen, aber auch die Besichtigung von im Rahmen des Compliance-Verfahrens erwähnten Immobilienprojekten.

Vor Ort seien die Gerüchte rund um den Mord dementiert worden. Das Private Banking der Credit Suisse habe entschieden, die Beziehung zu Evelin Banev, dem Chef des Kokain-Netzwerks, weiterzuführen. Die frühere Bank-Angestellte verneinte vor dem Bundesstrafgericht, an dieser Entscheidung beteiligt gewesen zu sein.

Während des gesamten Tages bemühte sich die Angeklagte, ihre Rolle herunterzuspielen, obwohl sie 2005 und 2007 befördert wurde. Ihre Boni stiegen von 35'000 Franken im Jahr 2004 auf 184'000 Franken im Jahr 2008. Sie betonte, dass die rudimentäre Ausbildung, die sie erhalten habe, darauf ausgerichtet gewesen sei, für die Bank Werbung zu machen. Auf die Problematik der Geldwäscherei sei sie nicht im Detail aufgeklärt worden.

Das Gericht befragte die ehemalige Kundenberaterin auch über die damals gültigen Regeln im Private Banking - insbesondere über die Möglichkeit, eine Geschäftsbeziehung mit Personen zu unterhalten, die der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verdächtigt wurden. Die Angeklagte gab an, sich in solchen Situationen an ihre Vorgesetzten gewandt zu haben. (Fälle SK.2020.62 und SK.2020.10)

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