Kölner Behörden untersuchen derzeit mehrere Steuertrickserien, in denen sogenannte «Phantom-Aktien» involviert gewesen sind.
Das Hauptgebäude der Deutschen Bank.
Das Hauptgebäude der Deutschen Bank. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Steuervergehen bei Banken.
  • Genauer angesehen werden ADR-Papiere und Cum-Ex Geschäfte.
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Die Kölner Staatsanwaltschaft treibt ihre Untersuchungen von Steuertricksereien mit «Phantom-Aktien» voran. Die Behörde habe unter anderem ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer Bank in Deutschland wegen des Verdachts von Steuervergehen mittels ADR-Papieren eingeleitet, sagte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Er äusserte sich nicht dazu, welche Bank betroffen ist. Auch gehe die Behörde der Frage nach, ob in sogenannten Vorab-ADRs neben Cum-Ex ein weiteres Modell liegen könnte, mit denen illegal die Kapitalertragssteuer «gezogen» wurde, sagte der Sprecher.

Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» berichtet, die Kölner Strafverfolger untersuchten unter anderem auch die Rolle der Deutschen Bank bei «Phantom-Aktien». Offen sei aber, ob es sich um ein gesondertes formelles Verfahren oder um eine Untersuchung handelt. Bei letzterem gehen Staatsanwaltschaften allen Verdachtsmomenten nach, ohne das sofort neue Ermittlungen aufgenommen werden.

Was sind ADR-Papiere?

Bei ADRs (American Depositary Receipts) handelt es sich um Aktienhinterlegungsscheine, die in den USA gehandelt werden und die normalerweise mit Aktien im Depot der ausgebenden Bank unterlegt sein müssen. In zahlreichen Fällen sollen aber ADR-Papiere ausgegeben worden sein, ohne dass die Banken die betreffenden Papiere besassen - sogenannte Vorab-ADR. Medienberichten zufolge sollen die Inhaber dieser Vorab-ADRs dann deutsche Finanzbehörden getäuscht und Steuererstattungen kassiert haben, obwohl zuvor gar keine Steuern auf Dividenden gezahlt worden waren. Insofern ähnelt die neue Masche den Cum-Ex-Modellen. Cum-Ex steht für den Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende, um Steuern zu sparen.

Die US-Börsenaufsicht SEC ist wegen des Handels mit ADRs bereits in der Vergangenheit gegen mehrere Geldinstitute vorgegangen. Darunter befindet sich auch die Deutsche Bank, mit der ein Vergleich wegen der Handhabung von ADR-Papieren in den Jahren 2011 bis 2016 geschlossen wurde. Die Bank hat eigenen Angaben zufolge 2014 aufgehört, Vorab-ADRs um den Dividendenstichtag auszugeben und sich 2016 dann ganz aus diesen Geschäften zurückgezogen.

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