Konsumentenschutz: «Misstrauen Sie ‹Singles Day›-Labels»
Das Wichtigste in Kürze
- Morgen beginnt mit dem Singles Day die alljährliche Rabattschlacht vor dem Advent.
- Der Konsumentenschutz gibt Tipps, die es an solchen Tagen zu beachten gilt.
- Das Beispiel einer Kopfhörer-Aktion zeigt einige Fallen für Konsumenten auf.
Die sogenannten «Shopping-Tage» gewinnen seit Jahren auch in der Schweiz an Bedeutung. Wegen der Inflation wollen die Konsumenten an diesem Jahr am «Black Friday» & Co. mehr Geld ausgeben als noch in den Vorjahren. Aufgeschobene Anschaffungen sollen so dank den vermeintlichen Schnäppchen zum Spottpreis getätigt werden.
Ein Tag vor dem Startschuss am «Singles Day» rät der Konsumentenschutz allerdings zu erhöhter Wachsamkeit. Konsumentinnen und Konsumenten sollen generell Labels wie «Black Friday» oder «Singles Day» misstrauen. Diese bedeuteten nicht, dass das Produkt auch wirklich vergünstigt angeboten werde.
Konsumentenschutz rät: «Kaufen Sie nichts»
Darum lautet der erste Tipp schlicht und einfach: Kaufen Sie nichts. Denn am meisten würde Kleidungsstücke und Elektroartikel gekauft. Ausgerechnet jene Konsumgüter mit einer besonders schlechten Umweltbilanz.
Wer trotzdem etwas kaufen möchte, soll unbedingt einen kühlen Kopf bewahren. Der Konsumentenschutz rät, sich deshalb an eine Einkaufsliste mitsamt Budget zu halten. Beim Kaufen gilt es, die Preise zu vergleichen – insbesondere wenn der Händler mit einer «Tiefstpreisgarantie» werbe.
Aus Singles Day wird Singles Week
Der Online-Händler der Coop-Gruppe Microspot hat aus dem Tag der Alleinstehenden gleich die Singles Week gemacht. Schnell fällt auf, dass unter diesem Label Produkte mit einem Rabatt bis zu 30 Prozent angeboten werden.
Allerdings sind auch Güter zu finden, ohne jeglichen Vermerk auf eine Preisreduktion: So etwa die beliebten Apple-Kopfhörer AirPods für 189 Franken, den «best deal». Das Angebot zum Singles Day zeigt stellvertretend, wie schwierig der Umgang mit solchen Labels ist.
Die Händler müssen sich an die Preisbekanntgabeverordnung und an das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) halten. Der Konsumentenschutz bestätigt, Microspot halte sich bei der Preisbekanntgabe an das Gesetz.
Allerdings könnte beim Konsumenten den Eindruck entstehen, dass es sich um einen Aktionspreis – und damit reduzierten Preis – handeln. Die Einschätzung, ob dies gegen das UWG verstosse, müsse das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco vornehmen.
Seco erklärt: «Aktion muss für Käufer einen Vorteil bieten»
Das Seco erklärt dazu: «Unseres Erachtens müssen die mit dem Hinweis ‹Singles Week› und ‹Aktion› beworbenen Angebote auch tatsächlich für Käufer einen Vorteil bieten. Der Vorteil kann etwa gegenüber dem regulären Angebot des Händlers bestehen oder gegenüber dem Angebot der Konkurrenz.»
«Unter dem Label Singles Week werden Rabatte sowie Einzelaktionen angeboten», erklärt Microspot-Sprecherin Elianne Egli auf Anfrage. Ob die AirPods nun billiger sind als sonst, lässt sie offen. Aber: «Beim erwähnten Beispiel handelt es sich Stand heute um das günstigste uns bekannte Angebot im Schweizer Markt.»
Ein Blick auf dem Vergleichsportal «Toppreise» bestätigt diese Aussage: Microspot unterbietet den billigsten Konkurrenten um zwei Franken. Das Angebot erfüllt somit die Kriterien des Seco und die gesetzlichen Vorgaben.
Was halten Sie vom Singles Day?
«Wir verstehen, dass Konsumenten sich gerne an Referenzpreisen orientieren», erklärt Egli weiter. Dass diese nicht überall angezeigt werden, liege nicht etwa daran, dass sich Microspot falsch verhalte. Sondern daran, dass das Gesetz ganz genau festlege, wann ein Referenzpreis überhaupt erlaubt sei.