Krisengeplagte Firmen fordern sofortige Rettung
Schweizer Unternehmen zittern um ihre Existenz. Ihre Hoffnung: die Härtefallregelung. Diese soll erst im Dezember in Kraft treten. Zu spät, finden Betroffene.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat Parmelin stellt die Härtefallregelung auf 1. Dezember in Aussicht.
- Für geschwächte Firmen ist das aber zu spät. Sie fordern sofortige Hilfe.
Der Lockdown im Frühjahr hat Schweizer Unternehmen hart getroffen. Nun reissen die neuen Massnahmen weitere Löcher in die Bilanzen.
Ihre letzte Hoffnung: die Härtefallregelung gemäss Covid-Gesetz. Demnach sollen Firmen, «die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 betroffen sind», finanzielle Unterstützung beantragen dürfen.
Ursprünglich hatte der Bundesrat den 1. Februar 2021 als Termin für das Inkrafttreten der Härtefallregelung genannt. Nun soll es bereits der 1. Dezember 2020 werden.
Gastrobranche droht eine Konkurs-Welle
«Selbstverständlich begrüssen wir es, dass der Bundesrat den Ernst der Lage erkannt hat», sagt Patrik Hasler-Olbrych von Gastrosuisse. «Doch wir haben uns eine noch schnellere Umsetzung erhofft.» Denn: Jeder Tag, den der Bundesrat verliert, erhöhe die Gefahr von Konkursen im Gastgewerbe.
«Das Problem ist auch, dass die vorgesehene Härtefallregelung nur subsidiär zu kantonalen Massnahmen funktioniert», so Hasler-Olbrych. Bedeutet: Beteiligen sich die Kantone nicht zur Hälfte an der Finanzierung, waren alle Bemühungen für nichts.
Reisebranche: «Brauchen jetzt Unterstützung»
Ebenfalls in Schieflage geraten ist die private Reisebranche. Es fehle ihr – genau gleich wie im Frühling – an Fahrgästen. Zentralpräsident vom schweizerischen Nutzfahrzeugverband, FDP-Ständerat Thierry Burkart, appelliert deshalb an den Bundesrat und die Kantone, ihre Verantwortung sofort wahrzunehmen. «Die Carbranche braucht jetzt Unterstützung», so seine abschliessenden Worte.
Etwas optimistischer sieht es Expo Event, der Verband der Live-Kommunikationsbranche. «Wir verstehen, dass die Umsetzung der Härtefallregelung eine komplexe Aufgabe ist, welche etwas Zeit braucht», sagt Christoph Kamber. «Wir sind überzeugt, dass der Bundesrat und die nationalen und auch kantonalen Behörden die Dringlichkeit erkannt haben und alles daran setzen werden, dass dieser Termin eingehalten werden kann.»
Falls der Termin aber doch weiter in die Zukunft rückt, würde das für viele Schweizer Unternehmen das Aus bedeutet. Darüber ist sich die grosse Mehrheit einig.